Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Baujahr: 1899
Architekt: J.C.Jäger & Fr. Rumpf
Freistehendes, durch ein rustiziertes Erdgeschoss (Buntsandsteinverblendung mit Bossenquaderstruktur) und einen verputzten Oberstock ausgewiesenes Wohnhaus im Stil der Neorenaissance. Das dreigeschossige, auf Etagenwohnungen ausgelegte Gebäude dokumentiert das typische, zeitgemäße Zierspektrum (siehe Randbebauung Friedrichstraße), das sich aus sandsteinernen Eckquadern, einem von zahnschnittartigen Konsolen abgetragenen Ziergesims unterhalb der Traufe und einem als Stufengiebel ausgeführter Zwerchgiebel mit bekrönendem Muschelaufsatz zusammensetzt. 1945 teilzerstört, weist es Teilerneuerungen im Bereich der von horizontalen Zierleisten überfangenen Rechteckfenster und im Dachbereich auf, das man als ein mit Schiefer gedecktes Walmdach neu ausführte (neu auch die rückseitigen Balkone); der Gesamteinruck eines späthistoristischen Mietwohnhauses gehobenen Anspruchs blieb somit gewahrt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |