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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Grüner Weg 2
Flur: 39
Flurstück: 8/18

Baujahr: 1898

Entwurf: ev. Oscar May/Frankfurt

Um-/Anbauten: Erweiterungen 1899, 1908, 1920-23

Wiederaufbau: 1945 bis 1948

1896 wurde mit der Planung des städtischen Elektrizitätswerkes begonnen, um Gewerbe und Industrie und vor allem das Bijouteriegewerbe voranzutreiben. Kurz nach der Inbetriebnahme im November 1898 fielen bereits 1899 erste Erweiterungen an, größere folgten mit der Inbetriebnahme der "Hanauer Straßenbahn AG" 1908 (Bau eines Umformers und einer Dampfmaschine).

Das E-Werk wurde 1898 als funktionaler Zweckbau errichtet, obgleich man seine aus Basalt geschichteten Außenwände in traditioneller Manier gestaltete: Rundbogenfenster in sandsteinernen Rustikarahmungen belichteten den Bau, dessen Entrée ein deutlich vorspringender und mit einem Glockengiebel bekrönter Risalit betonte. Ein polygonaler Uhrturm mit geschweifter Haube, ein romanisierender Fries und eine rundbogige Blendgliederung der Giebelseite setzten weitere dekorative Akzente.

Zwischen 1920 und 1923 kam es abermals zu Umbauten im Zuge der Modernisierung des Maschinenhauses (1920-23), das man damals um einen zehn Meter langen Anbau für die Hoch- und Niederspannungs-Schaltanlagen sowie für Umformer vergrößerte, um Gleich- und Drehstrom nebeneinander anbieten zu können. Er ist noch heute deutlich ablesbar und umfasst das südöstlichste Rundbogenfenster mitsamt des benachbarten Wandabschnittes (gekuppelte Rundbogen- und Rechteckfenster), der in der Verteilung der Fenster die Wandgliederung des Ursprungsgebäudes von 1898 kopiert. 1945 wurde das E-Werk teilzerstört, der Schaden des Hauptschaltwerkes 5 kV belief sich auf 60%, der Umformeranlage auf 80%. Bis 1948 waren jedoch die Hauptschäden beseitigt und der Schaltraum wiederhergestellt. Seit dem präsentiert sich das für die Stadtentwicklung unentbehrliche, historische E-Werk in einer schlichteren Form ohne Risalit und Turmaufsatz - der Fliesenboden mit den rautenförmig verlegten Fliesen in der Schalthalle blieb hingegen unversehrt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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