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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Lärchenweg 5
Flur: 49
Flurstück: 28/82, 28/83

Baujahr: 1956 (Baugenehmigung)

Entwurf: Staatsbauamt

Das für Waldarbeiter des Forstamtes Hanau konzipierte Wohnhaus entstand auf damals noch unbebautem Gelände und wurde als Kleingehöft für drei Wohnparteien (Dreizimmerwohnungen) in auffallend traditionalistischer Bausprache errichtet. Entgegen den modernen Strömungen dieser Zeit wurde das eingeschossige Gebäude über eine hölzerne Zugangstür erschlossen und durch hölzerne Schlagläden zum Schutz der klein dimensionierten Pfostenfenster belebt. Obwohl aus modernen Materialien erbaut ist dem Doppelhaus eine bäuerlich-ländliche Bausprache zu eigen, die sich im wesentlichen in der Geschlossenheit der Wände äußert. Den Charakter eines bäuerlichen Gehöftes unterstreichen zudem der hohe, verklinkerte Kellerhals, das steile, durch Schleppgauben belichtete Satteldach und der hölzerne Jägerzaun zum Lärchenweg, während das Eisenbetondach über der Haustür, die Zugangstreppe aus Beton und die kunststeinernen Pfeiler zwischen den Jägerzaunelementen moderne Akzente setzen und das Gehöft als ein Bauwerk der Nachkriegszeit ausweisen. Das Doppelhaus ergänzte früher ein rückseitiges Wirtschaftsgebäude unter flach geneigtem Satteldach als Unterstand für Schweineställe, Holzkammern und eine gewölbte Waschküche. Diese beiden Gebäude in jüngster Zeit abgebrochen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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