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Baujahr: um 1892 lt. Entwässerungsplan
Architekt: verm. Jean Louis Wörner
Um-/Anbauten: Einfriedung 1892; Gartenhaus 1897; Kabinetanbau mit Wintergarten 1906 (alle Entwürfe Jean Louis Wörner).
Wiederaufbau: Aufstockung um ein Mezzanin mit Flachdach und Öffnung des Treppenhauses durch Glasbausteine 1958; Innenumbau 1967.
Architekt: G.A.E. Schwenzer
Die zweigeschossige Villa zeigt eine typisch historistische Fassadengliederung durch Risalit- und Erkervorsprünge, Eckquaderung und Fensterverdachungen der Beletage und gehört in ihrer freien Stellung auf einem langgezogenen Gartengrundstück, ihrer großzügigen Dimension und der Plastizität ihrer Zierdetails zu den wenigen erhaltenen Belegen großbürgerlichen Wohnens in Hanau. Nach den Teilzerstörungen 1944/45 wurden verschiedene Anträge zum rekonstruierenden Wiederaufbau abgelehnt, so auch der Antrag für ein schiefergedecktes Mansarddach. Erst 1958 wurde eine damals moderne, heute jedoch eigentümlich anmutende Variante des Wiederaufbaus bewilligt, die den hochrangigen Zeugniswert der Villa nur geringfügig beeinträchtig, indem man anstelle eines Mansarddaches ein flaches Mezzanin mit Flachdach aufsetzte. Zu der vom Gold- und Silberwarenfabrikanten H.Zwernemann erbauten Villa gehört ein seitlich angrenzender Flachdachtrakt, ein Kabinettanbau von 1906 für insgesamt 55 Arbeiter. Das Flachdach bot die Möglichkeit zur Anlage eines Dachgartens, der direkt an den straßenseitig angebauten, heute unangemessen verglasten Wintergarten im ersten Obergeschoss grenzt. Zur Anlage gehörte ursprünglich auch die anschließende, jedoch inzwischen überbaute und ausparzellierte Waschküche.
Erhalten ist hingegen das ländlich anmutende Gartenhaus (1897) im hinteren Bereich des langgezogenen Gartens, das heute als ein seltener Beleg die städtische Gartenkultur der Jahrhundertwende dokumentiert: Das durch einen massiven Hochkeller charakterisierte Nebengebäude zeigt ein flach geneigtes Satteldach über dem holzverkleideten Giebel, hölzerne Schlagläden, abgeböschte Ecken und eine Loggia im erhöhten Erdgeschoss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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