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Baujahr: um 1954/55
Architekt: verm. Jupp Lücke
Einfriedung: 1956, Jupp Lücke
Aus drei dreigeschossigen Einzelbauten bestehende Wohnanlage, die sich nach Süden durch unregelmäßige Vorsprünge als ein rhythmisierter, aber durchlaufender Zeilenbau präsentiert; ein alle drei Wohnblöcke übergreifendes, einen großzügigen Bogen beschreibendes sowie vorkragendes Flachdach trägt zur Wirkung der Anlage als Zeilenbau bei. Bei der Konzeption der Anlage wurde sowohl die Nähe zum barocken Frankfurter Tor als auch der Wunsch nach einem Optimum nach Licht und Luft respektiert und daher der Grundriss einer sanft gewölbten Bogenform gewählt, der - die Ansicht des Stadttores frei belassend - allen Wohneinheiten eine Ausrichtung nach Süd/Südwest ermöglichte. Im Gegensatz zu der von den vorspringenden Balkonachsen bestimmten Gartenfassade präsentiert sich die Erschließungsseite zum Hof funktional, modern und schlicht und wird einzig durch die vertikalen Treppenhausfensterachsen aus Glasbausteinen gestaltet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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