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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Nußallee
Deutscher Friedhof (Sachgesamtheit)
Flur: 23
Flurstück: 85/20

Eröffnung: 1633

Erweiterung: 1826

Restfläche des am 19. März 1633 eröffneten sogenannten Deutschen Friedhofes, der - im Juni 1846 geschlossen - Anfang des 20. Jahrhunderts vom benachbarten Hanauer Land- und Amtsgericht überbaut worden war; eine älteste Grabplatte erinnert an die Eröffnung des "Gottesackers" im Jahr "1633" ("Am Allerersten auf Diesen neven Gottesacker [Be]G[raben] worden ... Philipp Elias Wehner"). Mit dieser Zeitsetzung gehört der Gottesacker zu den frühen, vor den Toren einer Stadt angelegten Friedhöfen, die infolge einer erstarkenden Reformbewegung etwa ab Ende des 16. Jahrhunderts entstanden.

In der bogig verlaufenden, im Zuge des Landgerichtbaus errichteten Umfassungsmauer blieben etwa 55 in die Mauer eingelassene, stark verwitterte Sandsteinstelen und vorgelegte Sandsteinkenotaphe aus dem 17. bis 19. Jahrhundert erhalten, die man damals zu ihrem Erhalt in der überkommenen Anordnung zusammenstellte.

Auffälligstes Grabmal ist die heute als Eingang fungierende Ädikula des Predigers J.L.Langermann aus dem Jahre 1716, die man schon beim Bau des Landgerichtes an ihren heutigen Standort verbrachte, mit dem Gerichtgebäude aus statischen Gründen verankerte und fortan als Zugang zur Grünanlage nutzte; die außergewöhnlich aufwendig gestaltete Ädikula wurde 1994 instand gesetzt, dabei alle angewitterten plastischen Steine durch Kopien ersetzt. Die heute als Rasen gepflegte, um 1850 jedoch mit Apfelbäumen bepflanzte Bestattungsfläche markieren zudem sieben freistehende Pfeilergrabmale, darunter das Grabmal für Alexander, Graf und Baron von Groß Britannien.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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