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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Nußallee 7g
  • Vor dem Kanaltor
ehem. Gloria-Lichtspiele mit angeschlossenem Café
Flur: 22
Flurstück: 65/11, 65/12

Baujahr: 1948 (Baugenehmigung)

Architekten: Georg Clormann, Carl Cost/Hanau

An-/Umbauten: Caféanbau 1950

Architekt: A.Fritz/Aschaffenburg

Das oblonge Gebäude unter flach geneigtem sowie vorkragendem Dach rhythmisieren schmale, eng gesetzte Betonstreben, die als funktionale Auflager des mit Pappe gedeckten Daches und Dekorationsdetail dem Bau Leichtigkeit und Dynamik verleihen. Den Bereich des Haupteinganges gestalten ein vorkragendes Betondach und langgezogene Fensterbahnen, während der übrige Wandbereich geschlossen verblieb oder nur durch kleine Oberlichter geöffnet wurde. Das zu drei Vierteln dem Vorführraum vorbehaltene Gebäude war im westlichen Teil zweigeschossig ausgebaut und hielt erdgeschossig eine 100 Quadratmeter große Fläche für die Kassenhalle, obergeschossig Räumlichkeiten für die Direktion und das Personal bereit. Kassenhalle und die seitlichen Aufgänge zu den Logen waren wie auch das darunter liegende Materiallager und die Fahrradkeller im Kellergeschoss oval beziehungsweise rund gestaltet und spiegelten als ungewöhnliche Grundrissvarianten ebenfalls die moderne Architekturauffassung. Mit der Umnutzung des Kinos zu einem Elektrogeschäft wurden sämtliche Einbauten und Unterteilungen entfernt, das äußere Erscheinungsbild blieb hingegen weitgehend erhalten, auch wenn sich die moderne Werbung nachteilig für die Gesamterscheinung des Baukörpers auswirkt.

1950 wurde ein eingeschossiger Verbindungsbau sowie der eingeschossige Ladentrakt mit Anrichte, Büro, Lager und Backstube angefügt; dabei übernahm der planende Architekt A.Fritz aus Aschaffenburg die flach geneigte Dachform des Kinos ebenso wie die vordere Rundung des Baukörpers, um ein harmonisches Erscheinungsbild des in der Bauhöhe unterschiedlichen Ensembles zu erzielen. Trotz der offensichtlichen Verluste, besticht das Äußere durch die Klarheit der Konzeption und die Originalität der Fassadengliederung; zusammen mit dem Ladentrakt (bemerkenswert die Rundumverglasung mit Fenstern in Leichtmetallrahmen aus Messingeloxal) bietet das Ensemble insofern einen stimmigen sowie überregional selten erhaltenen Beleg eines frühen Lichtspielhauses aus der Wiederaufbauzeit und beeindruckt darüber hinaus durch seine isolierte Lage in der Nachbarschaft zum Kanaltorplatz.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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