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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Vor der Kinzigbrücke 9
Flur: 67
Flurstück: 412/44

Bauzeit: 19.Jh.

Umbauten: 1909 nach Plänen Friedrich Rumpfs

Das eingeschossige Wohnhaus unter Krüppelwalmdach gehört zu den wenigen baulichen Belegen kleinbürgerlichen Wohnens in den Vorstadtquartieren. Den vermutlich im letzten Viertel des 19. Jahrhundert errichteten Putzbau über sandsteinerner Substruktion akzentuiert zur Straße hin ein breites, vier Fensterachsen breites Zwerchhaus, dem auf der Rückseite ursprünglich nur ein Pendant kleineren Ausmaßes entsprach. 1909 wurde das damals im Besitz des Architekten und Eigentümers der Baufirma "J.C.Jäger & J.M.Rumpf" H.Usener befindliche Gebäude nach Entwürfen Friedrich Rumpfs umgestaltet und vermutlich auch aufgewertet. Dekoratives Detail dieser Zeit ist vermutlich die massive, im Hof aufgehende Freitreppe als Zugang zur Haustür mit den erhaltenen hölzernen Türflügeln samt überfangender Zahnschnittleiste.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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