Am Freiheitsplatz 2
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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Am Freiheitsplatz 2
Behördenhaus
Flur: 27
Flurstück: 273/7

Baujahr: Kernbau 1768; 1857/58

Architekt: Julius Eugen Ruhl

Wiederaufbau: 1953

Über hohem Kellerhals aufgehender, dreigeschossiger Massivbau, zum Freiheitsplatz als Dreiflügelbau geöffnet, östlich einen Hofraum ausbildend. Im Kern auf das sogenannte "Collegium" des Jahres 1768 zurückgehend, das man bereits 1827 zur Militärkaserne umbaute. 1857/58 bauliche Vergrößerung und Umgestaltung durch Julius Eugen Ruhl im sogenannten ‚castle style'': Damals beidseitiger Anbau von Flügelbauten, so dass ein geschlossener, rückseitiger Innenhof mit Brunnen und ein offener Außenhof als Zugang entstand. Durch diesen Ausbau wurde ein ringförmiges Korridorsystem ermöglicht, das alle Räume auf einem Niveau erschloss, wobei sich die Treppenhäuser in den Flügelbauten befanden. Bis zur Kriegszerstörung und dem baulich vereinfachenden Wiederaufbau flankierten zinnenumwehrte Türme den über eine Freitreppe zugänglichen Haupteingang, wie auch die Mittelrisalite der platzseitigen Schmalseiten der Flügelbauten als zinnenbewehrte Türme gestaltet waren; Rudimente dieser Architekturen sind noch heute an den historistischen Fensterformen und den massiven Konsolen unterhalb der Traufe dieser Flügelbauten ablesbar, während die für den englischen Stil ebenfalls charakteristischen, hoch aufragenden und turmartig durchgestalteten Kamine dem Wiederaufbau zum Opfer fielen - insofern erinnern heute lediglich Rudimente an das beispielhafte Werk aus der eklektischen Schaffensphase Ruhls.

1953 vereinfachender Wiederaufbau und Umwidmung zum Büro- und Verwaltungshaus; interessant das zu diesem Zeitpunkt gefertigte, plastisch aufgeputzte, farbige Wandbild an der Rückwand des Vestibüls mit Darstellungen des modernen Lebens (Berufe und Freizeitaktivitäten), das ein Werk des renommierten Malers und Grafikers Eberhardt Schlotterer ist, der im Rahmen des Kunst am Bau-Programmes zwischen 1951 u.1958 zahlreiche Wandbilder im Raum Darmstadt/Frankfurt gefertigt hatte. Zeitgleich zu datieren der Einbruch des Fußgängerdurchgangs an der Straßenecke Freiheitsplatz/Mühlstraße in Form einer durch Arkaden geöffneten Laube.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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