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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Im Schloßhof 2
Karl-Rehbein-Schule
Flur: 26
Flurstück: 214/3

Baujahr: 1956 - 1960

Architekt: Hochbauamt Hanau

An-/Umbauten: Schulerweiterung 1960, Umbau der Aula in fünf Klassenräume 1965 (Architekt: Manfred Fr. Blum), Turnhallenanbau 1965/66, Aufstockung des Naturwissenschaftlichen Traktes 1977 (Hochbauamt), Aufstockung des Mitteltraktes 1979.

Die zwischenzeitlich in ihrem straßenseitigen Trakt um ein stilfremdes Geschoss erhöhte Karl-Rehbein-Schule wurde als Realgymnasium für Mädchen errichtet. Im ersten Bauabschnitt entstand der langgestreckte, dreigeschossige Trakt unmittelbar hinter dem Marstall, dessen Kopfbau (Aufenthaltsraum, Aula) gestalterisch hervorgehoben wurde. Hier dominiert die dekorative Ausgestaltung, die sich nicht nur in der Basaltverkleidung des zurückgesetzten Erdgeschosses (bemerkenswert das eingearbeitete Steinband mit den ineinander verschlungenen Initialen "KR"), sondern auch im friesartigen Wellenprofil unterhalb des vorkragenden Betonflachdaches äußert. Ein durch quadratische Pfeiler abgegrenzter Laubengang kennzeichnet den Haupteingangsbereich und führt zu der großzügigen Eingangshalle mit einer freischwingenden, gewendelten Treppe. Großflächige, aber filigran unterteilte Fenster durchbrechen die Wände und verleihen dem Bau die zeittypische Leichtigkeit, die allerdings durch den Aufsatz des straßenseitigen Geschosses und Teilverkleidungen gelitten hat.

Bis 1960 entstanden der bauparallele, ebenfalls dreigeschossige Schultrakt in Stahlskelettbauweise (1977 Aufstockung "in Anpassung an die gegebenen Bauelemte und -gliederungen") sowie der nur zweigeschossige, straßenparallele Verbindungstrakt. Dabei wurden bei der Gestaltung aller Fassaden "farbige Flächenausmauerungen der Gefache mit Klinkern oder keramischen Platten", die farbige Behandlung der Stahlbetonkonstruktionen sowie "eine filigrane Wirkung der Fenster" angestrebt (Zitate Bauantrag).


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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