Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Bauzeit: 1658-1664
Baumeister: Johann Wilhelm/Frankfurt
An-/Umbauten: Turm 1679-91 (Joh. Ph. Dreyeicher); 1727-29 Kirchenschifferweiterung
Wiederaufbau: 1955/56 (Arch.: Karl Heinz Doll).
Grundsteinlegung zum Bau der lutherischen Johanneskirche (Benennung 1818) als gräfliche Residenzkirche und Grablege am 25. Mai 1658 in Anwesenheit des Kurfürsten Johann Georg II. von Sachsen. Unter Einbezug der alten Stadtmauer bis 1664 als einschiffige, genordete Kirche mit polygonalem Chor und mehreckigem Treppenturm als Zugang zur herrschaftlichen Empore errichtet. Das im Innern von einem farblich gefassten Voutengewölbe überspannte Gotteshaus dokumentierte bis zu seiner Zerstörung 1945 den Raumtypus einer Predigtkirche, in der die Kanzel im Westen der Empore im Osten und Norden gegenüberstand. 1679-1691 Bau eines quadratischen Turmes mit einem hölzernen, dreigeschossigen sowie polygonalen Turmhelm nach Entwürfen Johann Philipp Dreyeichers. Zwischen 1727 bis 1729 erfolgte die Erweiterung des Kirchenschiffes durch einen Anbau im Westen zu einem quadratischen Raum, so dass der allen protestantischen Kirchen zugrundeliegende Anspruch der Gleichstellung aller Gemeindeglieder auch baulichen Ausdruck fand; gleichzeitig wurde der Altar nach Westen versetzt, der Chorraum aufgelöst und die Empore im Süden geschlossen, so dass nunmehr allein die Westwand die liturgische Mitte repräsentierte - die gräfliche Loge befand sich hingegen im Osten.
1945 bis auf die Außenwände und den massiven Turm des 17. Jahrhunderts zerstört, dessen historisches Westportal noch das Baujahr „1657" aufweist. 1955/56 Wiederaufbau in der Größe des Ursprungsbaus nach Plänen Karl Heinz Dolls unter Abbruch der Bauteile des 18. Jahrhunderts, dabei Umwidmung des Sakralbaus zu einem Gemeindehaus mit angeschlossenem Kirchenraum im Obergeschoss. Hierfür Neubau der kriegszerstörten Westwand in Betonfachwerk (verputzt) und Einarbeitung kantiger, eine durchgehende Fensterfront bildender Fensterbahnen anstelle der gotischen Lanzettfenster; das aus Stahlbeton gefertigte Rahmenwerk wurde dabei vor die Putzfläche des noch vorhandenen Mauerwerks gesetzt und somit der Eingriff der Wiederaufbauzeit nach außen deutlich dokumentiert. Zur Steigerung des Lichteinfalls Einbruch eines gotisierenden Lanzettfensters in der Ostseite. Das Erdgeschoss durchbrechen in Reihe gesetzte quadratische Fenster, die auf die profane Nutzung des Geschosses verweisen; der hölzerne, verspielte Turmhelm wurde als Zeichen der Zerstörung erst 2005 in seiner ursprünglichen Form als filigrane Metallkonstruktion wieder aufgebaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |