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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Marienkirchgasse
  • Marienkirchplatz
Marienkirche
Flur: 27
Flurstück: 504/2, 505

Baujahr: ev. 1316/17

An-/Umbauten: Kirchturm 1448; Kirchenschiffverbreiterung 1449-54; Chor 1483-92 (Meister Siegfried Ribsche/Büdingen); Umbau zur Saalkirche 1558-61; Turmhelm 1568.

Wiederaufbau: 1951-61 (Leitung: Karl Gruber).

Spätgotischer Sakralbau, in seinem Kern möglicherweise auf eine schon 1316/17 genannte Maria-Magdalena-Kirche zurückgehend. Mit der Residenzverlagerung Graf Reinhards II. von Windecken nach Hanau 1434 Erhebung zur Pfarr- und Stiftskirche und Grablege des Hanauer Grafenhauses (bis 1612). Im Zuge dieser Bauaufwertung wurde die bislang bescheidene einschiffige Kirche zwischen 1449 und 1454 zu einer dreischiffigem Kirche auf quadratischem Grundriß umgebaut (neugebaut?), wobei man vermittelnd zwischen Chor und Langhaus einen schlanken Kirchturm platzierte (1448). Zwischen 1483 und 1492 Neubau des vierjochigen, außen durch schlanke Strebepfeiler, innen durch zierliche Runddienste rhythmisierten Chors durch Meister Siegfried Ribsche aus Büdingen und Umwidmung der Kirche zum Kollegiatstift; gleichzeitig Bau eines den Chor vom Langschiff abgrenzenden Lettners. Das Gewölbe dieses noch aus der Umbauzeit erhaltenen, durch die Hitze des Bombardements 1945 von Putzschichten befreiten Chores mit Fünfachtelschluss überzieht ein filigranes Netzgewölbe, dessen Kreuzungspunkte Strahlen und ein aus Ranken und Blüten gebildetes Floraldekor ausschmücken. In den eingelassenen Schlusssteinen Wappen der Grafen von Hanau und Darstellung der knienden Kirchenpatronin Maria Magdalena vor Jesus; aus annähernd der gleichen Zeit stammt der kleine Kapitelhausanbau für die Stiftsgeistlichen mit den ebenfalls im Zuge der Kriegszerstörungen freigelegten Fresken St. Kosmas und Damian, des Martyriums des Heiligen Laurentius, der Anbetung der Könige und der heiligen Diakone (um 1500).

Bis 1550 Niedergang des Messgottesdienstes infolge reformatorischer Einflüsse sowie Umbau zur Saalkirche im Sinne einer reformierten Kirche zwischen 1558 und 1561. Dafür Erhöhung der Außenmauern und Anhebung des Kirchendaches des Langschiffes auf die Höhe des Chores und Verlängerung der Fenster (siehe Erhöhung der Pfeiler). Gleichzeitig Abbruch der Altäre und Entfernung der Innenraumausstattung (und Fenster) mit Ausnahme des spätgotischen Chorgestühls von 1496 und Einbau einer Chorbühne als Abgrenzung des Chores (1570). Trotz starker Kriegsschäden durch das Bombardement 1945 blieben die Umfassungsmauern, der Chor und der massive Turmschaft erhalten. Wiederaufbau (1951-1961) unter der Leitung Karl Grubers/Darmstadt, dabei Wiederstellung des Turmes in einfacheren, aber dem Original angenäherten Formen; das Mittelschiff bei der jüngsten Instandsetzung 2003 wieder gewölbt.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen neben dem für das Mittelrheingebiet hochrangigen Chorraum die wenigen erhaltenen, historischen Ausstattungsstücke: Dazu gehören das farbig gefasste Epitaph der Adriane von Nassau, der Gemahlin Philipp des Jüngeren (gest. 1477; Stein war dem abgegangenen Hochaltar zugewandt), verschiedene Grabplatten und Epitaphien des 16. Jahrhunderts (beispielsweise Herzogin Helene von Pfalz-Simmern, 1579) sowie fragmentarisch erhaltene Glasmalereien aus dem endenden 15. Jahrhundert in den Chorfenstern (dem Meister "WB" zugeschrieben). Als außergewöhnlich sind auch die vier erhaltenen Chorwangen des spätgotischen Gestühls zu bewerten, die als Portraitreliefs Philipp den Jüngeren, Reinhard IV. und Katharina von Schwarzburg und damit Grafen und Gräfinnen aus dem Hanauer Hause abbilden. Die Barockorgel im Chorraum ist ebenfalls ein beeindruckendes Werk von Valentin Marchart/Hanau.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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