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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Gesamtanlage Neustädter Markt
Gesamtanlage

Am Markt

1-17, 19 (KD), 21a/b

2 (KD), 8-12, 14 (KD) 16 (KD), 18 (KD), 20

Kölnische Straße

3, 5

Langgasse

41

Marktplatz

Teil des 1597 entwickelten orthogonalen Straßensystems und Platz in der Mitte der Neustadt, an dem die projektierte „Borse" liegen sollte. Bis 1601 war die Südseite des Platzes und seine Westseite mit vier Wohnhäusern flämischer Familien bebaut, während an den anderen Seiten noch größere Baulücken klafften, die sich erst nach und nach schlossen; bis 1610 wird die Randbebauung des Marktplatzes mit Ausnahme des Rathauses vollendet gewesen sein.

Wie die Darstellung Hanaus im Jahr 1636 nach M.Merian belegt, wiesen die Blöcke der Neustadt nunmehr eine dichte Bebauung auf, wobei sich diejenige am Markt traufständig zum Platz orientierte, über zwei, maximal drei Geschosse reichte und zuweilen über dekorative Zwerchhäuser verfügte. Die Ecken des Platzes markierten insgesamt vier Brunnen. Erst seit 1725 wurde der Platz vom traufständigen Rathaus dominiert, das sich ohne jede Baulücke der Randbebauung einfügte und dem zur Wallonischen-Niederländische Kirche führenden Paradiesgasse axial gegenüberstand. Mit diesem ganz offensichtlich symbolisch zu interpretierenden Achsbezug formulierte die Neustädter Gemeinde ihr Selbstverständnis ähnlich der Altstadt, wo sich Rathaus und Gerechtigkeitsbrunnen gegenüberstehen; hier galten hingegen Doppelkirche und Rathaus als Zeichen der Glaubensfreiheit und eigenständigen Verwaltung als die Stützen der neu zugezogenen Neustädter Bewohnerschaft.

Beim Wiederaufbau hatten an allen Seiten entlang der historischen Fluchtlinien traufständige, dreigeschossige Bauten unter Satteldach zu entstehen, deren einheitliche Trauflinie holzverschalte Dachgauben betonten (zunächst projektiert: Schleppgauben). Die Erdgeschosse wiesen Zierelemente aus rotem Sandstein aus, die zum einem aus dem Bauschutt geborgen werden konnten oder aber in traditionalistischer Form neu geschaffen wurden. Darüber erhoben sich die Obergeschosse weitgehend schlicht und ungestaltet; nur die ebenfalls in Sandstein gearbeiteten Fenstergewände setzten gestalterische Akzente. So entstand bereits bis 1953 ein annähernd geschlossener Raum, in dessen Konzeption das Zitat historischer Formen (Arkaden, Hängeerker, Gauben, Eckfiguren, Reliefbilder) und die Wahrung alter Blickachsen (traufständige Bebauung, Reihenbauten ohne Ehgräben) aufeinander trafen und städtebaulich an das zerstörte Hanau anknüpften; zugleich präsentierte sich der Platz durch die Rahmung dreigeschossiger Wohn- und Geschäftsbauten modern und städtisch.

Einen Bruch mit der Geschichte bedeutete der Wiederaufbau des ruinösen Rathauses, das innerhalb der geschlossenen Randbebauung eine Sonderstellung zugewiesen erhielt und somit als bauliches Zeichen des historischen, zerstörten und modernen, wiederaufgebauten Hanaus gewertet wurde: Die benachbarten Parzellen blieben unbebaut, statt dessen erhielt das Rathaus einen u-förmigen Flachdachtrakt mit Waschbetonverkleidung nach Plänen Prof. Th.Pabst/Darmstadt (1961-65) zur Seite gestellt. Einer ähnlichen Bauintention ist das Kaufhaus-Gebäude an der Ostseite des Platzes zu verdanken, ein aus dem nostalgischen Ambiente des Marktplatzes herausbrechender Warenhausbau des Jahres 1957 (Am Markt 2).

Dennoch hat der vornehmlich die traditionelle Architekturform des Wiederaufbaus dokumentierende Baubestand am Markt bereits einige starke Verluste erlitten: Schäden bedeuten fast immer die form- und materialfremde Modernisierungen der erdgeschossigen Ladenzonen, die im Zuge des Wiederaufbaus bewusst mit historisierenden Anleihen versehen und einheitlich mit Sandsteinelementen ausgestaltet worden waren (so noch zu sehen an Am Markt 10, Nr. 19 von 1949f. und Nr. 20 von 1953); Verluste bedeuten leider auch zusammenhanglos konzipierte Neubauten, die das stimmige, durch Homogenität erzielte Raumgefüge an bislang vereinzelten, aber raumbildenden Stellen beeinträchtigen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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