Am Markt 14-18, Neustädter Rathaus
Am Markt 14-18, Neustädter Rathaus
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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
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Neustädter Rathaus
Flur: 30
Flurstück: 124/1

Baujahr: 1725/26; Einweihung 1733

Baumeister: Ludwig Christian Hermann

An-/Umbauten: polygonaler Uhrturm 1755

Wiederaufbau: 1961-65

Gliederung des stattlichen, dreigeschossigen Massivbaus unter Walmdach (Schiefereindeckung) durch einen erkerartigen Risalitvorsprung, der die marktseitige Schmuckfassade aus fränkischem Sandstein würdig betonte. Ein stattlicher Dreieckgiebel mit dem Wappen Johann Reinhards III. und seiner Gemahlin und ein eisernes Balkongitter setzten weitere gestalterische Akzente. 1945 wurde das Innere des Rathauses fast vollständig zerstört - ein Großteil der Außenwände hielt hingegen wie auch die marktseitige, sandsteinverkleidete Schmuckfassade dem Bombenhagel stand und bildete die Basis für den rekonstruierenden Wiederaufbau. Damals wurde das ehemals in eine Platzflucht integrierte Rathaus freigestellt, seine Giebelseiten geöffnet und die umgebende Platzfläche durch einen mit Waschbetonplatten verkleideten Flachdachtrakt umgrenzt (Entwurf: Theo Pabst, Darmstadt).

Das Neustädter Rathaus ist ein typischer Vertreter städtischer, kommunaler Bauten, die im entwickelten 18. Jahrhundert verstärkt auf mittelalterliche Versatzstücke wie Freitreppen, Altane etc. verzichteten; einzig die erdgeschossigen Arkaden (sechs waren geöffnet) als Symbol der für die Öffentlichkeit freien Zugänglichkeit (anstelle der Verkaufshalle verfügte das Hanauer Rathaus jedoch lediglich über einen schmalen Vorraum zwischen der Bürgerwacht und der Ratsstube) verweisen noch auf Bautraditionen, während der einheitlich gestaltete Oberbau bereits dem Schema moderner Verwaltungsbauten folgt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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