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Baujahr: 1957
Architekten: Dr. Hermann Wunderlich, Reinhold Klüser
Markanter, die gesamte Ostseite des Neustädter Marktes beanspruchender Stahlbetonbau in Skelettbauweise.
Die Hauptfassaden wurde als durchgehende, vor die innenliegende Stützkonstruktion aus Eisenbetonpfeilern „gehängte" Aluminium-Glas-Fassade in Montagebauweise (Leichtmetallrahmen mit Kristallspiegelglasverglasung) konstruiert. Die Stirnseiten der Kaufhofflügel wurden als geschlossene Wandfläche belassen, die somit als flankierende Dominanten die Wirkung des Gebäudes Richtung Markplatz betonen. Nach einiger Diskussion wurden die Stirnwandflächen entgegen dem favorisierten Entwurf der Planer (Roter Sandstein) mit rechteckigen Travertinplatten verkleidet, während man sich bei der farblichen Gestaltung des Brüstungsbereiches der Glasfassade für moderne grüne Glasalplatten entschied. Der von der Bürgerschaft zunächst scharf kritisierte Farbton avancierte in der Folgezeit zur Erkennungsfarbe der Kaufhof AG und prägt auch das bautyplogisch nahe stehende Hauptverwaltungsgebäude der Kaufhof-AG in Köln (1954), ebenfalls ein Entwurf des Architekten-Gespanns Wunderlich/Klüser. Hier wie dort wurden die die Glasfassaden untergliedernden Aluminiumstreben mit matt eloxiertem Aluminium verkleidet, eine Materialauswahl, die sich bei den freistehenden Stützen vor den Hauptzugängen an den Gebäudeecken wiederholt.
Trotz einiger Umbauten innen (1966 Einbau einer Tiefgarage; nach 1977 Shop im Shop-Konzept ) wie außen blieb der für das Gebäude charakteristische Materialkontrast (Farbglas, mattes Aluminium, Beton, Travertin) und das spannungsreiche Spiel mit Horizontalen und Vertikalen nach Entwürfen Hermann Wunderlichs bis heute ungestört erhalten. Der als anspruchsvoller Vertreter moderner Warenhausarchitektur geltende Bau spielt mit der Idee der lastenden und scheinbar schwebenden Architektur, was insbesondere im Erdgeschossbereich deutlich wird. Das Kaufhaus bildet am zentralen Markplatz als Platzkante eine wichtige städtebaulich dominante Wirkung aus. Kulturdenkmal aus geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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