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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Gesamtanlage Französische Allee mit Wallonisch-Niederländischer Kirche
Gesamtanlage

Altstraße

1-5

Calvinstraße

9

Französische Allee

1-23

2-6, 12 Kirche (KD)

Hahnenstraße

1-19 (KD), 21

2-8

Lautenschlägerstraße

27, 29

Karl-Röttelberg-Straße

12

Schützenstraße

28, 30

Steinheimer Straße

6-12

Wie der gesamte Neustadtbereich, so geht auch der Platz inmitten der umlaufenden Französischen Allee, ursprünglich „Kirchplan" genannt, auf das Jahr der Neustadtgründung 1597 zurück. Im ersten überlieferten Plan 1597 war jedoch nur ein Platz, der Marktplatz, vorgesehen, während sich der auch als „runde Kirch" benannte Tempel der französischen sowie niederländischen Bewohnerschaft in die Bebauung eines Baublocks einfügte, lediglich durch vier Gassen erschlossen. Schon bald wurde jedoch zugunsten eines freien Platzes und zweier ineinander greifender Polygone als Form des Sakralbaus entschieden und mit der prächtigen Randbebauung des Platzes begonnen. Zu den anliegenden Bewohnern gehörte beispielsweise der unter anderem mit der Oberaufsicht über den Festungsbau betraute René Mahieu, der hier um 1600 ein stattliches Wohnhaus, die „Arca noae" (= Arche Noah, später Gaststätte ‚Stadtgarten'), samt Garten errichtete.

Der Zweite Weltkrieg hinterließ jedoch auch im Bereich der Französischen Allee seine verheerenden Spuren; nach 1945 präsentierte sich die Kirche ausgebrannt, ihr großartiges Dachwerk war wie auch ein Großteil der umliegenden Profanbauten völlig zerstört. Wie etliche Quartiere Hanaus so wurde auch das Umfeld der Doppelkirche ab 1949 als Bauplatz für Siedlungshöfe und Wohnblöcke freigegeben, wobei man am ursprünglich gesellschaftlich hoch angesehenen Platz vorwiegend den sozialen Wohnungsbau ansiedelte: Bis 1950 war der westliche Siedlungshof (Französische Allee 7-25/Altstraße 1-5/Hahnenstraße 2-8/Steinheimer Straße 6-12), bis September 1953 sämtliche heute innerhalb der Gesamtanlage gelegenen Wohnungsbauten vollendet. Letztlich entstand in nur wenigen Jahren eine sich dreiseitig um die Ruine der Doppelkirche entwickelnde Häuserfront, deren schlichte, mehrgeschossige Fassaden eine schlichte Folie für den Sakralbau bilden; nur vereinzelt wurden aufwertende Gestaltungen wie florale (Französische Allee 2/4/6) oder figürliche, den Grimm'schen Märchen entnommene Darstellungen (Französische Allee 1/3: Sgrafittos „Tapferes Schneiderlein" und „Fundevogel") oder aber ein mit Sandstein verblendeter Erker (Relief: Arche Noah) angebracht, die einheitlichen Fassaden durch Arkadendurchbrüche, Ziergitter oder variierende Fenstergrößen akzentuiert (Französische Allee 17/19/21). Die Französische Allee unterscheidet sich damit deutlich von der traditionalistischen Bebauung am Neustädter Markt, zu dem sie über das axial verlaufende Paradiesgässchen in inhaltlicher und baulicher Verbindung steht.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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