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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Ulanenplatz 1
  • Ulanenplatz 9
  • Ulanenplatz 8
  • Ulanenplatz 7
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  • Ulanenplatz 5
  • Ulanenplatz 4
  • Ulanenplatz 3
  • Ulanenplatz 2
  • Ulanenplatz 12
  • Ulanenplatz 11
  • Lamboystraße 34
Sachgesamtheit Ulanen- oder Francoiskaserne
Flur: 49
Flurstück: 3/23, 3/25, 480/3, 482/2, 485, 488, 491, 493, 496, 497, 499

Baujahr: 1891-1894

Die im preußischen Kasernenbaustil (Sichtmauerwerk aus hellem Klinker, horizontal betont durch eingelegte dunklere Ziegellage, Flachdach) erbaute Kaserne war zwischen 1894 und 1914 Standort des Thüringischen Ulanenregiments Nr. 6, das neben 700 Ulanen 750 Pferde zählte. Die heute noch zwölf historische Bauten umfassende Anlage besticht durch die Gleichförmigkeit der zwar zwischen zwei und vier Geschossen Höhe schwankenden, jedoch durchweg mit einer flachen Attika schließenden und über stichbogige Fenster geöffneten Bauten. Sie zeigen eine nur sparsame dekorative Ausgestaltung durch das Zitat von profilierten Fenstergewänden (Rundstabprofile), klassische Steinkonsolen unterhalb des Traufenansatzes, vorkragende Profile oder aber farblich abgesetzte Ziegellagen, die vornehmlich die Erdgeschosse horizontal betonen; dekorativ wirken auch die farbig interpretierten Fensterstürze durch den Wechsel von hellerem und tiefrotem Ziegel.

Ab 1998 Sanierung des Kasernenkomplexes und Umnutzung unter weitgehender Beibehaltung der Flure und Treppenhäuser. Einbau typisierter, denkmalgerechter Holzsprossenfenster (Ulanenplatz 4) und Umgestaltung des einstigen Exerzierplatzes in einen durch Rasenflächen und Rosenbeete geprägten Wohnhof. Vor dem Gebäude Ulanenplatz 4 erinnert ein schlichtes Pfeilermal der Nachkriegszeit an die einst hier untergebrachten Litauer.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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