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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Gesamtanlage Wohnviertel Jahnstraße/Sandeldamm
Gesamtanlage

Bulaustraße

1-3

2

Eberhardstraße

1, 3, 5 (KD), 7

4 (KD), 6 (KD), 8 (KD)

Hasenpfad

1 (KD), 3a-h (KD), 5a-f (KD)

2, 4

Jahnstraße

1-13, 15/17 (KD), 19/21 (KD), 23 (KD), 27-35

2-10, 10a, 14-18, 20 (KD), 22, 24 (KD), 26, 28

Julius-Leber-Straße

1 (KD), 1a (KD), 1b, 3, 5 (KD), 7-11

2 (KD), 2a, 4, 6 (KD), 10 (KD), 12, (KD), 14 (KD),

Mühltorweg

7, 9, o. Nr. Judenfriedhof (KD), 13

Nordstraße

66

Rhönstraße

7-11, 15-21

2-8, 14-20

Sandeldamm

9-17

10-14, 16 (KD), 18-22

Wie der Sandeldamm so gehört auch die Jahnstraße mitsamt der abzweigenden Straßenzüge (Rhönstraße, Julius-Leber-Straße, Hasenpfad) zu den Neubauvierteln des ausgehenden 19. Jahrhunderts, mit denen der Stadtmagistrat dem Wohnraummangel entgegenzuwirken versuchte, der mit dem Kasernenausbau im Lamboy und dem Zuzug zahlreicher Militärs einherging. Um 1900 entstanden im Umfeld des jüdischen Friedhofes sowohl einige anspruchsvolle Einfamilienwohnhäuser als auch mehrgeschossige Etagenmiethäuser repräsentativer und einfacher Art; zahlreiche funktionale Bauten, wie beispielsweise der dreigeschossige Rohziegelbau der Fabrik für Metallkleinwaren (um 1919, 1998 abgebrochen) auf der rückseitigen Hälfte der Parzelle Jahnstraße 19/21 ergänzten das Bild und verdeutlichen, dass sich Wohnen und Wirtschaften auch in den Wohnquartieren gehobenen Anspruchs nicht gegenseitig ausschlossen.

Zu den gesellschaftlich hoch geschätzten Bauten des Wohnviertels gehörte neben der Halle des Fechtclubs auch die nahe der Straßenkreuzung Sandeldamm ganz im verspielten Stil des Späthistorismus erbaute Turnhalle (1902, 1945 zerstört, Nr. 3), ein beeindruckender Festbau, der der Jahnstraße ihren Namen gab: Die Turnhalle mit großzügigem Festsaal war Friedrich Ludwig Jahn („Turnvater Jahn") gewidmet, mit dem die ‚Hanauer Turngemeinde 1837' enge Kontakte unterhielt - 1848 eröffnete er den 1. Deutschen Turntag in der Wallonisch-Niederländischen Kirche.

Jahnstraße: Das Erscheinungsbild der um die Jahrhundertwende errichteten Wohnsiedlung beidseitig der Jahnstraße prägen dreigeschossige Miethäuser in Massivbauweise, deren Frontseiten regelhaft gelblich getönte Ziegelfassaden vorgeblendet sind. Obwohl sie je nach Bauentwurf geringfügig variieren, ist für die gesamte Siedlung beidseitig der Jahnstraße eine Einheitlichkeit der Baugestaltung zu verifizieren (u.a. Jahnstraße 9/11, 18, Rhönstraße 2/4/6, 9/11, 14/16 und 15), die allerdings durch die Kriegsschäden an Eindeutigkeit verloren hat: Nach wie vor beleben jedoch Zierdetails aus rot gebrannten Ziegeln (umlaufende Bänder, Eckbetonungen, scheitgerechte Bögen über den Fenstern) und Sandstein (Fensterverdachungen, profilierte Gurte, Eckquader) die Miethäuser, wobei der Beletage eine besondere Betonung zu bemessen wurde. Fast immer rhythmisieren Risalitvorsprünge die eng aneinander gereihten Fassaden, die ursprünglich dekorative Glockengiebel bekrönten - sie waren das bauliche Erkennungszeichen dieser Siedlung entlang der Jahnstraße und kennzeichneten fast jedes einzelne der zugehörigen Bauten.

Durch Sandsteingliederungen aufgelockerte sowie weiß getünchte Putzbauten begleiten die Jahnstraße vornehmlich an ihren Endbereichen; sie gehören offensichtlich zu den spätesten Bauprojekten der Siedlung (Nrn. 2/4, 5/7, 8, 25, 27-35; Nr. 31: „1905"; Hasenpfad 2) und reflektieren einen moderneren, der historistischen Ziegelfassade abgewandten Stil.

Dem entgegen reihen sich entlang der Rhönstraße verblendete Ziegelbauten im einheitlich historistischen Stil aneinander; sie alle entstanden nach Plänen des Architekten Jean Louis Wörner ab 1899 (Baugenehmigung Nr. 9, 11, 14, 16, 1900: Nr. 4) und zeigen den oben beschriebenen Fassadenaufriss; abweichend ist lediglich die Form des schlichten Satteldachs (Nrn. 9, 11, 14, 16), während die Bauten der Jahnstraße repräsentative Mansarddächer mit Schieferdeckung prägten. Auch hier wurde das Eckgebäude Nr. 2, die von Joh. Heinrich Hack errichtete Bäckergesellenstube mit Mehlkammer (genehmigt 1904), als glatt verputztes Gebäude unter verschiefertem Mansarddach errichtet.

Zu den spätesten Bauten der Siedlung gehören wohl die zwei 1945 stark in Mitleidenschaft gezogenen dreigeschossigen Putzbauten Rhönstraße 18 und Nr. 20, deren seitliche Risalite die damals gerne zitierten gebrochen geführten Giebel im Landhausstil akzentuieren. Beide Bauten wurden 1908/09 vom Architekten H.Mesenberg offensichtlich unter Einflussnahme der Sezession konzipiert und wurden durch zweifarbige, schachbrettmusterartig verlegte Scheiben der Oberlichter, in den Putz gearbeitete quadratische Felderungen und hölzerne Schlagläden belebt. Sämtliche Fassadendetails blieben jedoch wie die einst die Rundung zur Kinzig betonenden Balkone des Hauses Nr. 20 nicht erhalten.

Sandeldamm/Eberhardstraße: Die Bauten entlang des Sandeldammes präsentieren sich im äußeren Erscheinungsbild hingegen weniger homogen. Glatt verputzte Fassaden (Nrn. 8, 9, 10, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 22, Eberhardstraße 1) dominieren hier das Straßenbild, deutlich seltener als in der Jahnstraße wurden die Wohnbauten verblendet (z.B. Nr. 13) oder durch eine gequaderte Schauseite (Nr. 11) hervorgehoben; eine architektonisch-optische Verbindung beider Straßenachsen schuf allein das imposante Eckgebäude Jahnstraße 1, das in der Wahl der Verblendsteine und dem akzentuierenden Runderker Zitate der Jahnstraßensiedlung aufgreift. Als Randbebauung der Eberhardstraße setzt sich hingegen eine Gruppe rustikal anmutender Wohnbauten aus Basaltgestein ab (Nrn, 4, 6/8), die ursprünglich das Hanauer Erscheinungsbild deutlich stärker prägten; heute gehören die Bauten der Eberhardstraße zu wenigen überzeugenden Belegen dieser Bauweise (so auch Jahnstr. 14 und 22, letzteres jüngst verputzt).


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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