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Baujahr: 1907/08
Architekt: Emil Deines/Karlsruhe
Träger: W.C. Heraeus
U-förmig um einen begrünten Innenhof gruppierte Arbeiterwohnsiedlung, bestehend aus zwei ein- bis zweigeschossigen, L-förmigen Trakten zu beiden Seiten einer offenen Durchgangsarkade. Die aufgrund ihres zergliederten Dachaufbaus, der Material- und Formenvielfalt sowie der vor- und rückspringenden Fassadenführung pittoresk anmutende Wohnsiedlung wurde als Garten"stadt"anlage im Miniaturformat von Emil Deines konzipiert. Rustizierte Sandsteinquader als architektonische Betonung der Eingänge, hölzerne Schlagläden, vorkragende Wetterdächer, Zierfachwerkdetails, Rauhputz und die Dachdeckung mit Biberschwanzziegeln unterstreichen das idyllische Gepräge der Siedlung, die noch einen Großteil historischer Zugangstüren (Holztüren mit mehreckigem Oberlicht und querovaler Felderung) und sprossenunterteilter Pfostenfenster besitzt. Im Hanauer Innenstadtgebiet repräsentiert sie das einzige bauliche Zeugnis einer von der Gartenstadtidee getragenen Konzeption.
Auch im Innern zeigt die Miniatursiedlung weistestgehend die historische, auf die divergenten finanziellen Möglichkeiten ausgerichtete Konzeption: So sind die zahlreichen kleinen und wenigen größeren Wohnungen grundsätzlich gleichartig aufgeteilt und besitzen eine gartenseitige Wohnküche samt Kammer und Flur sowie einen Zugang zu einem laubenartige Freisitz zur Hofseite im Erdgeschoss (heute teilweise geschlossen) sowie Kammern und ein großes Zimmer im Dachgeschoss. Sie alle verfügen über ein Kellergeschoss, in dem sich ursprünglich die Waschkessel befanden sowie über kleine Gärten zur Selbstversorgung. Die ursprünglich auf die Bedürfnisse des älteren Arbeiterstammes ausgerichtete Kolonie wurde jedoch vor allem von jüngeren Arbeitern bewohnt, da die verschieden dimensionierten Wohnungen den unterschiedlichen Ansprüchen der jungen Familien optimale Wohnverhältnisse boten; darüber hinaus befand sich die Firma Heraeus in der unmittelbaren Nachbarschaft, während die nahen Kinzigauen Frischluft, Spielflächen und Ruhe sicherten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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