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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Gesamtanlage Wohnsiedlung Freigerichtstraße und Dunlopwerke
Gesamtanlage

Buchbergstraße

5-13

12-34

Dunlopstraße

1-27

Freigerichtstraße

49, 53-85

52-82

Hahnenkammstraße

25-33

4-34

Limesstraße

3ab-11ab

2a-2h und 4a-4h

Milseburgstraße

1-10

Ronneburgstraße

1-12

Saalburgstraße

2-8

Wartburgstraße

1a-9

2-14

Nachdem ein Großbrand die erste Hanauer Niederlassung der „Dunlop Pneumatic Tyre Co. Limited" des Jahres 1893 zerstörte, siedelte die zunächst auf die Produktion von Fahrrad - und Autoschläuchen (ab 1902) spezialisierte Firma auf das heutige Gelände nordöstlich des Hauptfriedhofes um. Als in den 1920er Jahren die Zeit des Automobils anbrach, erlebten die Werke eine regelrechte Blüte: Zahlreiche Werksbauten wurden neu erbaut, mehrere Hundert Mitarbeiter angestellt.

Obwohl die Luftangriffe 1944 einen Großteil der Bauten in Schutt und Asche legten, konnte bereits 1945 mit dem Wiederaufbau begonnen und 1946 der Betrieb wieder aufgenommen werden.

Der Ausbau des unmittelbar bei den Dunlopwerken gelegenen Stadtviertels als Wohnsiedlung für Arbeiter der Fabriken Dunlop und Heraeus geschah zweistufig: So entstanden die ersten, noch rein traditionalistischen Siedlungsgruppen nach Plänen Wilhelm Kroegels in den Jahren 1921 bis 1923 entlang der Freigerichtsstraße und Buchbergstraße, insgesamt 130 Wohnungen, die insgesamt vier Zeilenbauten umfassten (Freigerichtstraße 58-66, 68-76, 78-82, Buchenbergstraße 7-9). Die Bausprache dieser Wohnbauten orientierte sich eng am Heimatschutz- und Landhausstil, während man die Anlage selbst im Sinne einer Gartenstadt-Siedlung konzipierte. Hinter den Zeilenhäusern schloss sich Grünland für Gärten an, an der Buchenbergstraße standen sogar kleine Ställe zur Kleintierhaltung zur Verfügung. Um 1921 wurde dem Zeilenbau an der Buchenbergstraße ein Pendant gegenübergesetzt (Nrn. 14-23) und so eine baulich harmonische Zuwegung zu den Wohnhäusern an der Freigerichtsstraße geschaffen.

Weitere Zeilenbauten entstanden ab 1921/22 (1921 Baugenehmigung) an der parallelen Hahnenkammstraße; die vom Büro Deines und Clormann entwickelten, ebenfalls zweigeschossigen Blöcke (Nrn. 4-16 und 18-32) wurden zwar als „Wohnhäuser für Arbeiter der Firma Heraeus" erbaut, waren aber als in Reihe gestellte Einfamilienhäuser ausgesprochen komfortabel: Jedes dieser heute leider individuell modernisierten Kleinhäuser barg Waschküche, Küche, drei Zimmer und ein Wasserklosett unter seinem Dach, wobei auch hier die noch teilweise erhaltenen Stallgebäude die Kleintierhaltung ermöglichten. Die auf der gegenüberliegenden Straßenseite aufgehenden, ebenfalls als Arbeiterwohnhäuser konzipierten Zweifamilienhäuser Nr. 25/27 und 29/31 wurden erst um 1928/29 nach Planentwürfen R.Müllers realisiert.

Nachdem der südliche Abschnitt der Dunlopstraße mit einem weiteren langgestreckten sowie zweigeschossigen Zeilenbau mit Arbeiterwohnungen ausgebaut worden war (Nrn. 1-13), wurde als letzte der zur Freigerichtstraße führenden Achsen die Wartburgstraße ausgebaut, deren als Doppelhäuser mit polygonalen Erkern konzipierte, kubische Wohnhäuser 1945 leider starke Beschädigungen hinnehmen mussten (um 1926: Nrn. 1a/b, 3/5, 6/8, 7/9, 10/12; 1930: Nr. 2). Sie gehören zu den spätesten Bauaktivitäten im Viertel südlich der Freigerichtsstraße, das bis spätestens 1927/28 als vollendet angesehen werden darf.

Die unmittelbar ab 1928 realisierte, aus zwei u-förmigen Anlagen bestehende Siedlung Freigericht nördlich der Freigerichtsstraße (u.a. Freigerichtsstraße 53-67, 69-85 etc.) griff im Gegensatz zu der Gartenstadtsiedlung südlich der Freigerichtsstraße modernste Bautrends des von Bruno Taut propagierten sozialen Neuen Bauens auf und kontrastierte somit sowohl angesichts der Anlagengröße als auch des Baustils mit den älteren Wohnhäusern. Dennoch wurde mit der symmetrischen Ausrichtung dieses Neubauprojektes auf die ältere Siedlung gezielt ein harmonisches Gesamterscheinungsbild des Wohnquartiers angestrebt, das sich bis heute ungestört erhielt: So führen die Ronneburg- und die Milseburgstraße direkt auf die Mittelkompartimente der Zeilenbauten zu, die barockisierende Portale aus Buntsandstein effektvoll betonen.

Bald nachdem der Bau an der Ronneburgstraße (Nrn. 1-11, ungerade Zahlen) als Zeilenbau (1938) ausgeführt worden war, wurde das gesamte Terrain nördlich des Hauptbahnhofes großflächig bombardiert - der überwiegende Teil der Siedlungsbauten blieb dennoch unversehrt oder wurde lediglich teilzerstört. Wie eine Luftaufnahme vom 22. März 1945 belegt, trafen die Einschläge vornehmlich das benachbarte Dunlop-Gelände, den Hauptfriedhof und das westlich angrenzende Terrain; zerstört wurde auch die 1920 verlegte Industriebahn, die - über die Freigerichtsstraße verlaufend - die Dunlopwerke erschloss. Schon 1947 wurde mit dem Wiederaufbau der Siedlung Freigericht begonnen, die man damals allerdings um einige, stilistisch angeglichene Wohnhäuser an der Milseburgstraße (Nrn. 3-10, 1953/54) und an der Dunlopstraße (Nrn. 19- 27) komplettierte, so dass endlich zwei geschlossene, nur von der Milseburgstraße getrennte Ringbauten entstanden.

Erst um 1948 wurde mit dem Ausbau der Limesstraße als der nördlichen Grenze des Wohnquartiers begonnen; von den damals von der Nassauer Heimstätte getragenen Bauten blieb jedoch lediglich Haus Limesstraße 11a/b erhalten, während der größere Teil der Wohnhäuser an der Limesstraße offensichtlich später entstand oder aber späterhin baulich modern überprägt wurde (z.B. Nr. 1a von 1956/57). Als spätester Baublock wurde um 1961 derjenige an der Saalburgstraße erstellt und damit das historische Wohnquartier um einige Wohnhäuser des Wiederaufbaus erweitert (Saalburgstraße 2/4, 6, 8), die das historische Wohnquartier zeilenbauartig nach Westen hin begrenzen. Es hat seine Struktur mitsamt des bedeutenden Baubestandes bis heute fast ungestört bewahrt, auch wenn einige Neubauten parallel des Hauptfriedhofes und westlich anschließend entstanden, die sich allerdings als freistehende Einfamilien- oder aber Doppelhäuser harmonisch dem Bestehenden unterordnen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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