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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
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  • Am Freiheitsplatz
Kammgebäude
Flur: 30
Flurstück: 353/6, 353/7

Baujahr: 1957

Träger: Nassauische Heimstätte

Entwurf: Nassauische Heimstätte

Abfolge von vier fünfgeschossigen Wohn- und Geschäftsbauten mit zwischengeschalteten zweigeschossigen Ladentrakten, ab 1957 als Groß-Wohnbauprojekt mit 57 Wohnungen errichtet. Die jeweils schmalseitig zum Freiheitsplatz stehenden, fünfgeschossigen und als Punkthäuser ausgeführten Kopfbauten wirken durch die einen Laubengang ausbildende Pfeilerkonstruktion im Erdgeschoss, die leicht vorstehenden sowie asymmetrischen Grabendächer und die schiefwinklig zum Platz hin ausgreifenden Balkone elegant und dynamisch durchgestaltet, eine Wirkung, die kontrastreich eingeschobene Flachtrakte mit Flachdach und der Einsatz von Kleinmosaik und Riemchenverkleidung zusätzlich steigern. Südlich schließen sich zum Hof hin langgezogene, durch ein Mezzaningeschoss und flach geneigte Satteldächer abgeschlossene Wohntrakte an, deren Fassaden ebenfalls schiefwinklig angelegte Balkone und Erker beleben; schlanke Treppenhäuser in Ziegelbauweise setzen hingegen vertikale Akzente und tragen zur optischen Beruhigung der Bauten bei. Sogenannte Kammhäuser mit zwischengeschalteten Ladentrakten repräsentieren eine beliebte Spielform des modernen Wiederaufbaus, die man in Hanau jedoch nur in diesem einzigen Falle realisierte. Bauliche Akzente setzten die dynamisch interpretierten Balkonformen, die als Stilelement wohl auf Hans Scharoun zurückzuführen sind. Heute dokumentiert die Bauanlage zusammen mit der zeitgleichen Randbebauung des Freiheitsplatzes und dem Busbahnhof das auf den konsumbegeisterten Großstadtmenschen und auf verkehrsgünstige Anbindungen ausgerichtete Wiederaufbaukonzept.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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