Buchbergstraße 13
Buchbergstraße 13
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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Buchbergstraße 13
  • Wartburgstraße 14
  • Hahnenkammstraße 34
  • Hahnenkammstraße 33
  • Freigerichtstraße 82
  • Freigerichtstraße 80
  • Freigerichtstraße 78
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  • Freigerichtstraße 74
  • Freigerichtstraße 72
  • Freigerichtstraße 70
  • Freigerichtstraße 68
  • Freigerichtstraße 66
  • Freigerichtstraße 64
  • Freigerichtstraße 62
  • Freigerichtstraße 60
  • Freigerichtstraße 58
  • Dunlopstraße 15
  • Buchbergstraße 34
Sachgesamtheit südliche Wohnsiedlung
Flur: 42
Flurstück: 288/4, 289/4, 290/4, 291/4, 292/4, 293/4, 294/4, 295/18, 296/18, 297/18, 298/18, 299/18, 300/18, 301/18, 302/29, 303/29, 304/29, 305/30, 387/30

Buchbergstraße 13, 34

Dunlopstraße 15

Freigerichtstraße 58-66, 68-76, 78-82

Hahnenkammstraße 33, 34

Wartburgstraße 14

Bauzeit: 1921-1923

Architekt: Kroegel

Wiederaufbau: ab 1947

Aus drei dreigeschossigen Zeilenbauten bestehende Siedlung an der südlichen Seite der Freigerichtstraße. Der westliche Zeilenbau bezeugt eine weitgehend ungestörte, malerische sowie für die 1920er Jahre auffallend retrospektiv orientierte Formensprache, die deutlich an die Stilistik der Reformarchitektur des beginnenden 20. Jahrhunderts erinnert: Ihn rhythmisieren flachere, zweigeschossige Kopf- und Mittelbauten unter Giebelmansarddächern, deren Giebelfelder die für den Heimatschutzstil charakteristischen schmal zugeschnittenen Holzschindeln überziehen. Einzig die risalitartig vorgezogenen Treppenachsen sind mitsamt ihrer schattenden, mehrfach gestuften Halbrundfenster auf die modernen Bauströmungen der 1920er Jahre zurückzuführen. Aufwendig und neubarock präsentiert sich hingegen das aus Sandstein gearbeitete, von einem Oculus betonte Mittelportal, betont ländlich die ungegliederten, hölzernen Schlagläden - die Seitenportale wurden schlichter gearbeitet, aber dennoch durch die Verwendung von Buntsandstein betont.

Die beiden 1945 teilzerstörten Bauriegel wurden bald nach dem Krieg unter Beibehaltung der historischen Maße und Formen (so beispielsweise bei Nr. 58, Wiederaufbau 1947) wiederaufgebaut, wobei man eine größtmögliche bauliche Angleichung an den ungestörten Bestand anstrebte. So wurden beim Zeilenbau Nr. 68 bis Nr. 76 etc. die Eckbetonungen ebenso wie die baulich hervorgehobenen Treppentürme gewahrt, die Verschindelung erneuert, die Portale aus Sandstein erhalten und auch die Form der Schlagläden wiederaufgegriffen. Auch der kürzeste der drei Zeilenbauten, Freigerichtstraße 78-82 etc., den gestalterisch abweichende Zugangstüren beleben, wurde mit Ausnahme der modern überprägten Eckgebäudes Hahnenkammstraße 34 behutsam instandgesetzt, so dass alle drei Bauten der Wohnsiedlung als anschauliche Belege des traditionalistischen Bauens der 1920er Jahre ebenso anzuführen sind wie als Belege des rekonstruierenden, behutsamen Wiederaufbaus der unmittelbaren Nachkriegszeit.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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