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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Hafenplatz
  • Westerburgstraße 6
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  • Canthalstraße 1
Sachgesamtheit Großwohnsiedlung am Hafenplatz
Flur: 38
Flurstück: 154/1, 202/7, 869/164, 879/164

Baujahr: 1924-27

Architekt: ungeklärt; A.Tuczek oder Kroegel

Träger: Nassauische Heimstätte

Wiederaufbau: 1949-50 durch die Nassauische Heimstätte

Unmittelbar nach der Eröffnung des Mainhafens datiert der Baubeginn der Grossiedlung am Hafenplatz, wo auf engstem Raum eine Vielzahl und allein im Torbau 24 Zweizimmer-, 67 Dreizimmer- und acht Vierzimmerwohnungen entstanden. Als Baumaterial für diesen vier- bis sechsgeschossigen Wohnbau wählte man Betonziegel und Schlackesteine, während die Zwischenwände zur flexibleren Innennutzung der Wohnungen in Leichtbauweise errichtet wurden. Nach der zeitgenössischen Bewertung A.Costs (1929) wurden die Wohnbauten „entsprechend dem modernen Siedlungsgedanken" konzipiert und besaßen als Zeichen eines gesteigerten Wohnkomforts „...große Fenster, Balkons, Einzel- und Gemeinschaftsbäder und zum Teil Etagenheizungen. Zum ersten Mal wurde hier in großer Form das flache Dach angewandt, das den Vorteil bietet, dass alle Mansarden, Kammern und Trockenböden gerade Decken und Wände haben und somit die Möglichkeit gegeben ist, die Mansarden als freundliche Fremdenzimmer oder Kinderschlafzimmer zu verwenden....". Der Überbrückungstrakt über der Hauptzufahrt zum Hafen wurde hingegen ganz aus Eisenbeton hergestellt und sollte späterhin Büroräume und ein Restaurant aufnehmen; daher wurden auch hier leicht entfernbare Zwischenwände erstellt. Die imposante Wohnsiedlung am Eingang des Hafens war für Arbeiter, Angestellte und Beamte im Hafengebiet konzipiert und wurde daher zugleich als ein monumentales ‚Denkmal der Arbeit'' gestaltet: Zwei Kolossalfiguren aus Beton (sign. August Bischoff) flankieren die Durchfahrt zum Hafen und werden allgemeinhin als Symbole für Handel und Arbeit gelesen. Sie akzentuieren den monumental ausgebildeten und durch Pfeiler rhythmisierten Unterbau, den die Lisenengliederung des Wohntrakts an der Westerbergstraße wieder aufgreift. Am Eckgebäude Canthalstraße wurde eine kleine Puttenfigur (mit Boot und Anker; sign. Otto Craß) als Hinweis auf die Schifffahrt bzw. den Mainhafen platziert. Nach der Teilzerstörung 1945, die vor allem einen Teil der Obergeschosse und Innenwände sowie die hafenseitigen Fassaden betraf, zügiger Wiederaufbau bis etwa 1950 in Anlehnung an den erhaltenen, historischen Baubestand.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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