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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Gesamtanlage historisches Mühlengelände Sandeldamm und anliegende Villenviertel
Gesamtanlage

An der Walkmühle

1

Corniceliusstraße

13-17

4, 4a, 4b, 6 (KD), 8, 10 (KD), 12 (KD), 14 (KD), 14a, 16 (KD)

Eugen-Kaiser-Straße

18

Nordstraße

71

86 (KD), 86a/b, 88 (KD)

Sandeldamm

28-32, 34 (KD), 36

Thomas-Münzer-Straße

1, 2 (KD), 3 (KD)

Mühlgraben

Otto-Wels-Straße

1-9, 11 (KD)

2 (KD), 4, 6 (KD), 8 (KD), 10 (KD)

Staustufe in der Kinzig

Wilhelmstraße

1 (KD), 3 (KD), 5, 7 (KD), 9, 11 (KD)

2 (KD), 4 (KD), 6 (KD), 8 (KD), 10 (KD), 12

Die aus dem historischen Mühlenviertel am Sandeldamm und zwei angrenzenden Wohnvierteln gebildete Gesamtanlage besteht - nicht nur rein chronologisch betrachtet - aus drei architektonisch überaus verschiedenartig ausgeprägten Bereichen. Alle Quartiere wurden jedoch von der Kinzig und abzweigenden Bachläufen geprägt, die sowohl die Mühlen am Sandeldamm als auch die Walkmühle betrieben, deren einstigen Standort heute moderne Reihenhaussiedlungen überziehen; einzig der moderne Straßenzug An der Walkmühle erinnert an den aufgegebenen Mühlenstandort nördlich der heutigen Wilhelmstraße.

Sowohl an der Wilhelmstraße (zugehörig auch der Bereich der heute angrenzenden Thomas-Münzer-Straße) als auch am Sandeldamm ließen sich im 19. Jahrhundert Betriebe nieder (Bijouteriefabrik W. Schwahn, Maschinenfabrik Weinig), die von der Wasserkraft des Mühlbaches profitierten und letztlich weitere Firmen (Wurstfabrik Wilhelm Kaiser), aber auch private Niederlassungen nach sich zogen. Schon 1832 war mit dem Bau einer Holzbrücke über die Kinzig (Wilhelmsbrücke) der städtebauliche Anschluss des östlichen, heute von Gärten begleiteten Kinzigufers (hist.: Uferstraße, heute: Otto-Wels-Straße) an das Mühlenviertel geschaffen, während eine städtebauliche Verknüpfung des Sandeldamms mit der Corniceliusstraße erst 1886 mit dem Bau der Villa Weinig (Nordstraße 88) auf dem Mühlengelände gelang, die seit dem den optischen Abschluss der Corniceliusstraße bildet, an der um 1890/95 einige beeindruckende Villen und Mietwohnhäuser entstanden (Corniceliusstraße 4a/4b).

Ehemalige Herrenmühle: Das historische Mühlengelände Hanaus (Nordstraße 86) erstreckt sich östlich des Sandeldammes und greift noch heute mit einem halbrunden Sporn in die Kinzig vor. In der Lokalforschung wird die 1402 schriftlich erwähnte Burgmühle mit der späteren Herrenmühle synonym gesetzt, die spätere Stadtpläne als eine allseitig von Wasserläufen umzogene „Mühle mit 11 gängen" benennen. Eine Vogelschau von 1684 gibt zudem die Staustufe wieder, die noch heute in gleicher Lage die Kinzig durchkreuzt als auch den rechtwinklig abzweigenden Mühlgraben, der sich in seinem Verlauf wie auch die Stellung der Gebäude bis heute erhielt.

Nach der Niederlassung der Maschinenfabrik Peter Weinig 1867 entstanden wohl die bruchsteinernen Produktionshallen, deren dunkle, von Sandsteingewänden durchbrochenen Wände die Ansicht der Herrenmühle zur Kinzig seit etwa 1900 prägen. So wandelte sich allmählich das bauliche Gesicht der historischen Mühle, zumal man schon 1930 den Mahlbetrieb aufgegeben hatte und nach der Zerstörung Hanaus 1945 die Begradigung des Sandeldamms betrieb, für die auch Teile der Mühlen fielen (westlicher Flügel des Drempelgebäudes in Ziegelbauweise, Sandeldamm 30); die jüngste Entwicklung des Geländes veranschaulicht ein großzügiges Wohnhausbauprojekt zwischen Direktorenvilla und Mühlgraben.

Im Gelände der historischen Mühle haben sich bis heute zahlreiche bauliche Hinweise auf die einstige Mühlennutzung erhalten: Zu ihnen gehört der bauliche Rest der herrschaftlichen Mühle, die - 1730 neu erbaut - zusammen mit zwei separat stehenden Nebengebäuden eine Art Wirtschaftshof ausbildete: Das südliche Nebengebäude (ehemalige Stallungen) datiert in seiner Stellung zwar in das 17./18. Jahrhundert zurück und besitzt noch historische, gewölbte Keller, wurde aber 2003 modern überprägt; schließlich bezeugt der Kollergang an der Zufahrt der Parzelle Sandeldamm 30 die Mühlentätigkeit des 19. Jahrhunderts (abgeschnittenes Gebäude war Kesselhaus der Firma Weinig).

Wilhelmstraße: Das Quartier um die Wilhelmstraße bildete sich hingegen erst spät als städtischer Bereich heraus. Zunächst entwickelte sich der Verlauf der Eugen-Kaiser-/Corniceliusstraße, der in seiner kantigen Führung dem ehemals wasserführenden Stadtgraben zum Schutz Hanaus folgt und ihn bis zur Hospitalvorstadt begleitete; als „Hayngasse" bezeichnet, grenzte er spätestens seit dem frühen 18. Jahrhundert den umwehrten Altstadtbereich von den herrschaftlichen Türkischen Gärten ab. 1832 wurde die heutige Wilhelmsbrücke eingeweiht, die die Anlage einer erschließenden Straße, der Wilhelmstraße, voraussetzt, die der Stadtplan des Jahres 1824 allerdings noch nicht erfasst. Wesentlich später wurde mit dem Ausbau der Straße zur repräsentativen Wohnstraße begonnen, die 1881 den Namen Wilhelmstraße erhielt und aufgrund ihrer Anbindung des Lamboyviertels fortan die Corniceliusstraße an Bedeutung übertraf; bis spätestens 1904/07 der Ausbau beider Straßen zu einem geschlossenen Wohnviertel gehobenen Charakters vollendet (siehe Eugen-Kaiser-Straße 18).

Denkmalpflegerisches Interesse genießt gleichfalls die an den Kinzigbogen an der Herrenmühle angrenzenden Kinzigwiesen in südlicher Richtung, zumal der über Jahrhunderte in der gleichen Form tradierte Lauf der Kinzig die Basis für den Mühlenstandort sicherte und insofern wirtschaftshistorische Bedeutung genießt. Anders verhält es sich mit der sich anschließenden Flussauenlandschaft, die vor allem als Naherholungswert beispielsweise die Siedlung der Firma Heraeus am Hasenpfad entstehen ließ.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, technischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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