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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Gesamtanlage Wohnsiedlung Josefstraße
Gesamtanlage

Elsa-Brandström-Straße

39-49

Josefstraße

1-11

2-18

Die auf nur wenige Doppelhäuser begrenzte, jedoch in ihrem Umfang vollständig erhaltene katholische Arbeitersiedlung Josefstraße entstand in zwei Bauabschnitten in den Jahren 1898 und 1899 nach Entwürfen des Hanauer Architekten J.Bernges. Sie befand sich damals noch am äußersten Rand der Stadt und wurde als Wohnsiedlung für unbemittelte Arbeiterfamilien konzipiert. Träger war der „St. Joseph-Spar- und Bau-Verein, eingetragene Genossenschaft mbH zu Hanau am Main", dessen Namen sich von dem Gründungstag des Vereins, dem Fest des heiligen Joseph als dem Schutzpatron der Arbeiter, herleitete. Die Figur des heiligen Joseph des Arbeiters findet sich folgerichtig am Eingangsbau zur Josephstraße, am Wohnhaus Elsa-Brandström-Straße 43. Dieses Wohnhaus wurde wie auch die benachbarten Bauten Nrn. 45, 47 und 49 dreigeschossig und durch schlanke Risalite akzentuiert ausgeführt, so dass sie zwar baulich mit den flacheren Bauten der Josepfstraße harmonieren, jedoch aufgrund ihrer stattlichen Traufhöhe als Eingangsbauten fungieren.

An der Josefstraße wurden die älteren, als drei baugleiche Doppelhäuser konzipierten Bauten (1898) als schlichte zweigeschossige sowie traufständige Wohnhäuser in Ziegelbauweise realisiert, als deren einziger Zierrat die in hellen Klinkern abgesetzten Rundstabgewände der Fenster, die Ecklisenen und steigenden Friese anzuführen sind (Josephstraße 1/3, 5/7, 9/11). Die Wohnungen wurden zunächst nach strengen Vorgaben errichtet. Sie alle verfügten über zwei größere, zwischen 13 und 16 Quadratmeter messende Stuben, ein kleineres Zimmer und eine Küche mit Speisekammer; Aborte befanden sich in den Treppenhäusern.

Im zweiten Bauabschnitt 1899 wählte man den Bautyp des traufständigen Seitenrisalitgebäudes, das allerdings bei den Dreiergruppen zu ungewöhnlichen, im Innern auch großzügigeren Baulösungen führte (Nrn. 14/16/18, 4/6/8): Das mittlere Haus wurde in einer nur selten nachzuweisenden Form dreigeschossig ausgeführt und durch einen Mittelrisalit versehen, während die außen liegenden, mit Seitenrisaliten versehenen Bauten zweigeschossig blieben, so dass sich ein stetiger Wechsel der Traufhöhen und letztendlich bewegter Gesamteindruck der Siedlung ergab. Verbindendes Element dieser Siedlungsbauten ist jedoch auch hier die einheitliche Ziegelbauweise und die dekorative Gestaltung der korbbogigen Felder über den Drillingsstaffeln (farbig interpretierte Fischgrätmuster o.ä. durch den Wechsel roter und gelber Ziegel), die vermutlich ursprünglich auch die Bauten an der Elsa-Brandström-Straße zierten (Nrn. 45 und 47).


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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