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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Kesselstadt
  • Gesamtanlage Großwohnsiedlung Beethovenplatz
Gesamtanlage

Zugehörige Straßen und Plätze:

Beethovenplatz (vollständig)

Gustav-Hoch-Straße 57, 59, 61, 64/66

Hochstädter Straße 1ab, 3ab, 5ab

Kastanienallee 154, 155, 157

Mozartstraße (vollständig)

Schubertstraße (vollständig)

1926/27 wurde mit dem Ausbau neuer und bereits bestehender Verkehrsachsen begonnen, um die verkehrstechnisch bereits strapazierte Innenstadtring zu entlasten und eine bessere Anbindung der Stadtrandlagen und der Großhandels- und Industriegebiete entlang der Peripherie sicherzustellen. Dort, „wo die äußeren Ringstraßen die Ausfallstraßen kreuzen, sollten Kreisplätze die bisher technisch beste Möglichkeit der Verkehrsführung herbeiführen" (Oberbürgermeister Kurt Blaum 1929).

Zu diesen projektierten Kreisplätzen gehört auch der Beethovenplatz, der gleichermaßen als Wendeschleife für die Straßenbahn fungierte, die man damals erstmals über die Rosenau hinfort führte.

In städtebaulicher Hinsicht waren an den Platz hohe Ansprüche geknüpft - die Stadtplaner interpretierten ihn als Tor nach Westen und repräsentativer Empfang für den von Frankfurt her nahenden Fernverkehr und somit als bauliches Gegenüber zum Kreisel an der Ehrensäule. Nach der Beschreibung Georg Clormanns verlieh die dreigeschossige Ausführung der Wohnbauten dem Platz den Charakter einer städtebaulichen Krone, die eine Landmarke an der Straße nach Wilhelmsbad setze.

Schon in der ersten Planskizze war eine vierzig Meter im Durchmesser einnehmende Grünfläche im Zentrum eines fünfzehn Meter in der Breite messenden Straßenringes geplant, den 18 Meter breite Radialstraßen in unregelmäßigen Abständen kreuzten. Planungen sahen gärtnerische Gestaltungen des Rasenrunds, einen Rundweg mit Sitzbänken, aber auch einen Brunnen und umlaufende Baumsetzungen und damit das räumlich enge Nebeneinander von Wohnraum, Verkehrsachse und Erholungsraum vor: Der Anspruch, dass „der Beethovenplatz am Westende der Stadt [...] mit seiner runden Rasenfläche - den künftig ein fröhlich plätschernder Brunnen schmücken wird - den Rhythmus des lebhaft pulsierenden Verkehrs widerspiegeln" würde (H.Blaum-Escher 1929), verdeutlicht den ästhetischen Reiz, mit dem man damals dem erstarkenden Automobilverkehr entgegensah. Doch als man 1935 die Bundesstraße B 8/40 errichtete, rückte der Beethovenplatz sowohl verkehrstechnisch als auch städtebaulich ins Abseits. Er erhielt sich jedoch damit die Wohnqualität, die sich mit der Geschlossenheit des Platzraumes einerseits und der Lage abseits des Hauptverkehrsstromes andererseits verbindet.

Von der ursprünglichen gärtnerischen Gestaltung blieb mit Ausnahme des zentralen Beetes mit Hochstammrosen, dessen Fläche heute der Schwanenbrunnen einnimmt, das Rasenrund samt umlaufender Hecke, aber auch die in Form geschnittenen Scheinakazien als Rahmungsgrün des Platzraumes, die als Alleen gesetzten Kastanien entlang der Gustav-Hoch-Straße, der Hochstädter Straße und der Kastanienallee und einige der ursprünglich jeweils fünf Pyramideneichen, die die Schmalseiten der Rundbauten betonen, erhalten.

Der Platzkonzeption sind auch vier die Kastanienallee und die historische Hochstädter Landstraße (heute: Gustav-Hoch-Straße) begleitende Wohnbauten zuzuordnen (Gustav-Hoch-Straße 59; Kastanienallee 154, 155, und Nr. 157): Sie entstanden ebenfalls ab etwa 1930 nach Entwürfen des Büros ‚Deines & Clormann'' und griffen bewusst gestalterische Grundprinzipien der Platzbauten auf (umgreifende Balkone, Fenster in Eckstellung etc.), ohne jedoch die Höhe der Platzbauten erreichten, so dass sie sich dem Herannahenden als „Torbauten" präsentierten.

Auch im südlich anschließenden Bereich des Platzes entstanden an der bogig geführten Mozart- und Schubertstraße private Wohnhäuser nach Entwürfen Clormanns, Costs und des Architekten Bange, die trotz der individuellen Wünsche der Bauherren den baulichen Zusammenhang beziehungsweise die formale Homogenität mit dem Platzraum wahren: Die ausschließlich den Kubus als Grundform und das Flachdach zitierenden Wohnbauten entstanden offensichtlich unter dem Einfluss der innovativen Wohnsiedlungen Frankfurts, die nach Plänen Ernst Mays um 1926/27 allerdings als Reihenhaussiedlungen entstanden. Die hier hingegen freistehenden, auf die nüchterne Bauform des Kubus reduzierten Wohnbauten, als deren einzige Dekordetails Balkone mit Rundeisenbrüstungen oder durch Felderungen betonte Fensterstaffeln an den Gebäudeecken aufgeführt werden können, bleiben einzigartig und fast ohne Nachfolge in Hanau (beispielsweise Mozartstraße 1a, 1, 2, 3, 5, 6/8, 9, 12; Schubertstraße 1, 2, 3, 4, 5/7, 6/8, 9). Noch in der Nachkriegszeit wurden die wenigen Neubauten an dieser Straße nach diesem einheitlichen Schema errichtet (z.B. Mozartstraße 7: 1952; Nr. 10: 1948).


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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