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Main-Kinzig-Kreis
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Kesselstadt
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  • Beethovenplatz 11
  • Beethovenplatz 10
Flur: 2, 3, 4
Flurstück: 104/23, 107/23, 90/1, 134/1, 446/1

Baujahr: 1926/27, um 1930

Architekten: Büro Deines und Clormann

Den runden Platzraum umlaufen fünf im Grundriss konkav ausgelegte sowie flach geschlossene Blockbauten (1926/27), die zwischen den als Alleen gestalteten Radialstraßen vermitteln. Insgesamt entstanden am Platz 63 Wohnungen nach Plänen des Büros ‚Deines und Clormann', davon zwölf Wohnungen mit jeweils fünf Zimmern im kleinsten Bautyp (Beethovenplatz 11 und Nr. 12) und 51 Wohnungen mit jeweils drei Zimmern in den beiden größeren Bauvarianten.

Alle Platzbauten springen an den Schmalseiten risalitartig vor, wobei die Risalite u-förmig und um ein Geschoss flacher ausgeführt wurden und darüber hinaus durch übereck geführte Balkone eine weitere Betonung erhielten, so dass "durch [das] einschnürende [...] Vortreten der Bauten in die Straßenvorgärten [...] die Eingänge zum Platz hin torartig [wirken], ohne dass wirklich Tore gebaut sind" (Clormann).

Die Wohnungen, die mit einer Quadratmeterzahl zwischen 64 und 120 qm für eine Dreizimmer- und zwischen 100 und 130 qm für eine Fünfzimmerwohnung vergleichsweise großzügig ausgelegt waren, boten nach damaligem Standard hohen Komfort: Fast alle Wohneinheiten verfügten über ein eigenes Bad und waren darüber hinaus an eine zentrale Heizung angeschlossen; so ist kaum verwunderlich, dass in den Fünfzimmerwohnungen die Architekten selbst, späterhin Richter und hohe Beamte logierten, während die Dreizimmerwohnungen niedriger besoldete Beamte und Angestellte bevorzugten.

Auch nach außen präsentierten sich die im Aufgehenden aus Backsteinen gefügten Wohnbauten modern und anspruchsvoll gestaltet: Umgreifende Balkone und eng gedrängte Fensterfolgen an den Gebäudeecken (Betonung durch einen rillenartigen Verputz) sicherten wie auch die ehemals kantig gearbeiteten Regenrinnen den formalen Zusammenhalt der langgestreckten Bauten, der Farbanstrich in hellem Gelb und Rot (Außenverputz in Terranova) unterstützte zusammen mit den variierenden Fensterformen die Harmonie der Fassadenwände. An der Rückseite setzen apsidial vortretende Turmbauten, in denen die Bäder liegen, dekorative Akzente und tragen so zur plastischen Ausgestaltung der streng gegliederten Fassaden bei.

1945 mit Ausnahme des Hauses Nr. 11 (ausgebrannt) kaum in Mitleidenschaft gezogen, dokumentiert der Platz heute zum einen einen authetischen Beleg für die sozialreformerischen Bauströmungen der Zwanziger Jahre, die bevorzugt anspruchsvolle Gestaltung, Wohnkomfort und kostengünstige Serienmäßigkeit am Mietblockbau zu verbinden suchten. Zum anderen ist er ein auch konzeptionell hochwertiges Zeugnis für den funktionalistischen Trend des Neuen Bauens und dessen dogmatische Beschränkung auf die Primärfarben sowie den Kubus als reine Bauform. Den stärksten Verlust bedeutete der Austausch der hölzernen dreigeteilten Fenster durch klobige Kunststoffversionen, während man sich bei der Außeninstandsetzung 2002 wieder an die originale Farbigkeit annäherte.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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