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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Kesselstadt
  • Gustav-Hoch-Straße 59
  • Kastanienallee 157
  • Kastanienallee 155
  • Kastanienallee 154
Flur: 3, 4
Flurstück: 135/3, 448/2, 485/1

Bauzeit: um 1930

Architekten: vermutlich Büro Deines und Clormann

Die vier konzeptionell den Rundbauten am Beethovenplatz angeglichenen Wohnbauten wurden als dreigeschossige sowie mit einem Flachdach geschlossene Blockbauten mit zweigeschossigen, schmalen Seitentrakten ausgeführt. Stärker als am Beethovenplatz wurde die Mittelachse durch breit ausgelegte, sandsteinimitierende sowie expressionistisch anmutende Portale und schmale Fensterbänder zur Belichtung des Treppenhauses, die Gebäudeecken durch kastige massive Balkone betont. Als straßenflankierende Bauten mit "Torhausfunktion" sind sie inhaltlich eng mit der Siedlung am Beethovenplatz verbunden.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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