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Kinzigheimer Weg 7-13, 11-61 (ungerade Zahlen)
Die südlich des Schienenstrangs am Hauptbahnhof gelegene Wohnsiedlung (um 1930) erstreckt sich auf rechteckiger Fläche zwischen dem Kinzigheimer Weg, der Annastraße und dem Unterweg. Nur die Zeilenbauten entlang der Annastraße wurden dreigeschossig, alle übrigen Bauten zweigeschossig unter einem flach geneigten Satteldach ausgeführt. Verbindendes Element aller Bauten ist der dem Heimatschutzstil entlehnte, die Mittelachse akzentuierende Risalit, der sich aus einem zweigeschossigen, massiven Standerker und einem leichteren Oberbau in Holzkonstruktion zusammensetzt; dabei wurden die trennenden, hölzernen Pfeiler zwischen den Fenstern des obersten Risalitgeschosses profiliert und offensichtlich in Anlehnung an südtiroler Bautraditionen ausgeführt. 1945 wurde ein Teil der Zeilenbauten zumindest teilweise zerstört (Nrn. 17/19, 25/27, 31/33).
Zur Anlage gehören die weitläufigen, dem Wäschetrocknen vorbehaltenen Rasenflächen mit den typischen Teppichstangen aus Rundeisen, die zum Teil vertieft angelegt und über kleine Treppenabgänge erschlossen wurden, um die Ansicht der Siedlung, aber auch die Wohnqualität der Anlage nicht zu schmälern. Die Wohnanlage, die zu den letzten Erhaltenen ihrer Art in Hanau gehört, entstand in ihrer rein traditionalistischen Form ganz offensichtlich als Antwort auf das moderne Neue Bauen, das an verschiedenen Stellen Hanaus zu neuartigen und vermeintlich gesichtslosen Mietshauskasenen führte; trotz ihrer schlichten Ausführung ist ihr ein gartenstadtartiger und somit intimer Charakter zu eigen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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