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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Gesamtanlage Historischer Mainkanal
Gesamtanlage

Zugehörige Straßen und Plätze:

Am Mainkanal (nur Straßenzug mitsamt Nrn. 4, 20, 22)

Am kleinen Main (nur Straßenzug)

Hafenbecken

Werftstraße (Ansatz)

Die topographische Situation Alt-Hanaus, seine allseitig von Flussläufen umzogene Lage, ließ bereits im 16. Jahrhundert den Wunsch aufkeimen, die Stadt an den Schifffahrtsverkehr und damit an einen wichtigen Handelsweg zur Freien Reichsstadt Frankfurt anzuschließen. Man beabsichtigte, die Kinzig abzutiefen und die Schiffe vom Main aus die Kinzig aufwärts fahren zu lassen. Als sich der Abstand zwischen Stadt und Main mit dem Bau der Neustadt auf nur wenige hundert Meter reduzierte, wurde in der sogenannten ‚Capitulation'' des Jahres 1597 die Grundlage für den Bau eines städtischen Stichkanals zum unregulierten Main geschaffen, der den Händlern ein täglich oder mindestens mehrmals die Woche fahrendes Handelsschiff garantierte. Dennoch zog sich der Bau des Stichkanals zwischen Main und Kanaltorplatz über Jahre hin, während das den Endpunkt des Kanals ausbildende Hafenbecken im Osten der Neustadt vermutlich recht bald vollendet war: Schon 1666 wurde der Binnenhafen wieder verfüllt und zwischen 1673 und 1686 überbaut.

Statt dessen bildete sich wohl im Verlauf des ersten Viertels des 18. Jahrhunderts ein Hafen am südlichen Ende des langgezogenen Stichkanals heraus, den auf gesamter Länge eine als Allee gestaltete und direkt zum Kanaltor führende Straßenachse begleitete. Am mainseitigen Ende umlief der Stichkanal einen Rundplatz, den historischen Weinmarkt mit Zollhaus (abzulesen im Bogen des Hafenbeckens); wenige Meter nördlich befand sich ein zweiter Rundplatz mit funktionalen Bauten und einem Kran am Mainkanal.

Bis etwa 1950 erhielt sich die Situation am Kanal weitgehend unverfälscht, auch wenn die Form beider Rundplätze bereits aufgegeben war; das nördliche Ende markierte das 1839 erbaute Zollamt mit dem mittlerweile zum Beethovenplatz translozierten Schwanenbrunnen. Erst 1952/53 wurde das Gelände für die Wohnbebauung erschlossen und der Kanal verfüllt. Heute präsentiert er sich als langgezogen-rechteckige Grünanlage mit einem unregelmäßig gesetzten Birkenbestand, die allerdings in ihrem rechteckig-langgezogenen Zuschnitt und der Nähe zum Main den historischen Stichkanal noch erahnen lässt. Neben den Abmessungen des Kanals erinnert nur noch das ehemalige Salzhaus (Am Mainkanal 4) an die lange Geschichte des innerstädtischen, mittlerweile vergessenen Kanals.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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