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Zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus eines abseits von der Straße gelegenen ehemaligen Hubenhofes. Das Haus von gedrungenen Proportionen mit Krüppelwalmdach, ganzseitig verlattet, um 1780 erbaut. Aufgrund der ungestörten Fensterteilung ist ein gutes geometrisches Fachwerk zu erwarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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