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Bauzeit: 1600-1617
Laut gräflicher Anweisung des Jahres 1600 war der Kanal „allgemach aus[zu]führen", dennoch wurde der Bau 1605 kurzfristig eingestellt und erst 1617 vollendet. Dennoch sicherte schon seit 1607 ein regelmäßiger Schiffverkehr die Anbindung von Hanau nach Frankfurt. Um 1953 wurde der Kanal verfüllt und als Grünanlage gestaltet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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