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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Wolfgang
  • Krummer Tannenschlag
Klosterruine St. Wolfgang
Flur: 2
Flurstück: 39

Die heute als Ruine erhaltene Kapelle im Bulauwald wurde laut einiger sehr widersprüchlicher Darlegungen vermutlich im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts (laut älterer Überlieferung 1468) von Erasmus Hasefuß, einem „Trompeter" am Hofe des Grafen Philipp d. Jüngeren, zu Ehren des Heiligen Wolfgang gestiftet; gesichert galt es um 1491/95 zumindest als bereits sechs Jahre lang bewohnt: Sicher ist weiterhin, dass die Kapelle - durch Kollekten und Spenden gefördert - schon 1494 in ein kleines Servitenkloster umgewandelt werden konnte, das sich allerdings bald den Ruf einer „Räuberhöhle" gefallen lassen musste; 1502 wurde daher erwogen, das isoliert gelegene Kloster dem Hospital zu Hanau zu unterstellen. Schon 1525 brach mit den Wirren des Bauernkrieges Unheil über das junge Kloster herein, als tobende Hanauer es unter der Führung ihres Schultheißen geplündert und zerstört haben sollen. Nachdem ein neuerlicher Übergriff 1527 erfolgte, verließen die letzten Mönche, vier Mönche und ein Prior das Kloster.

Erhalten blieben der aus Kalkbruchsteinen gefügte und von einem Zinnenkranz bekrönte Turm mit neu aufgesetztem Spitzhelm (Zinnenkranz über Konsolen aus Backstein; Ergänzung des 19. Jahrhunderts), Mauerreste von Kapelle und Kloster und ein Brunnen. Der an manchen Stellen des Turmes erhaltene, schwach rötliche Verputz lässt noch zusammen mit den aufgeputzten Eckquadern erkennen, dass mit der Anlage eines Scheinquadermauerwerks auf eine repräsentative Ansicht des Turmbaus abgezielt wurde, der vielleicht als Eingangstor in das Klosterareal fungierte. In welcher Gestalt sich ursprünglich die Kapelle präsentierte, ist heute hingegen nur noch zu erahnen: Vermutlich besaß sie ein etwa 22 Meter mal 7,50 Meter messendes Mittelschiff mit gut erhaltenem Dreiachtelschluss, das vielleicht zwei schmalere Seitenschiffe begleiteten. Sichtbare Mauerreste deuten eine Abschrankung des östlichen Mittelschiffes und einen quadratischen Treppenturm an, über den man auf die Emporen gelangt sein mag. Erstaunlichweise blieb ein nördlich angrenzender, gewölbter Raum (vermutlich Sakristei) fast vollständig erhalten, während einige Mauerzüge in nördlicher Richtung als bauliche Reste des Klostergebäudes nur noch zu vermuten sind.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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