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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Wolfgang
  • Vor der Pulvermühle 1
Sog. Bahnhaus mit Spritzenhaus der historischen Königlichen Pulverfabrik Wolfgang
Flur: 1
Flurstück: 70/75

Baujahr: 1878Das in Ziegelbauweise errichtete "Bahnhaus" (später Wohnhaus des Gutsverwalters) lag ursprünglich unmittelbar neben Tor 1 als dem einzigen Zugang zur Wohnsiedlung der Fabrik (historische Bezeichnung: "Portierhaus") und ist überdies das einzige erhaltene Wohngebäude der Siedlung. Ein Pfeiler des Tores, das die hohe, zum Schutz der Wohnsiedlung und des Werkes angelegte Mauer durchbrach, blieb bis heute erhalten. Zeittypisches, zweigeschossiges Gebäude in Ziegelbauweise, das in späthistoristischer Gestaltungsweise Deutsche Bänder, umlaufende Gurte und steigende Friese an den flach geneigten Giebelfeldern gestalten. Bestehend aus einem durch Risalite belebten Kopfbau und einen rückseitig sowie quer zur Firstlinie platzierten Anbau. Regional weniger typisch ist die Wahl rundbogiger Fenster, die man vornehmlich von zeitgleichen Bauten der Hannoverschen Schule (sog. Rundbogenstil) kennt. Teilweise erhalten blieben die hölzernen Schlagläden, während den historischen Windanzeiger in Form einer Kanone eine detailgetreue Replik des Jahres 1985 ersetzt.Das hinter dem zweigeschossigen Wohnbau gelegene eingeschossige Gebäude unter Satteldach geben zahlreiche stichbogige Tore und Türen wie auch die Aufzugsluke im Drempelgeschoss als Stall zu erkennen, der offensichtlich ebenfalls schon 1878 bestand (Chronik Jobst). Nachdem Explosionen im Werk immer wieder verheerende Unglücke herbeigeführt hatten, wurde der Stall ab etwa 1880/90 als Spritzenhaus genutzt, das der werkseigenen Feuerwehr zur Verfügung stand.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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