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Datierung: 1839
Der erhaltene Schafottplatz des Obergerichtes Hanau wurde offensichtlich als Ersatz für den 1834 abgebrochenen Kesselstädter Galgen eingerichtet, der sich der Überlieferung nach im Blickfeld des Schlosses Philippsruhe befand. Aus seinem Abbruchmaterial wurde um 1839 das überkommene, aus Basaltbruchsteinen errichtete sowie kreisrunde Schafott mit einseitigem Treppenaufgang erbaut, auf dem im Januar 1861 die letzte, öffentliche Hinrichtung stattfand; 1926 wurde das Schafott restauriert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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