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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Alter Rückinger Weg 53
Portal der Hohen Landesschule
Flur: 61
Flurstück: 60/6

Baujahr: zwischen 1607 und 1667

Das beeindruckende Portal stammt von dem traditionsreichen Gebäude der 1607 (Stiftungsurkunde) ins Leben gerufenen Hohen Landesschule, deren Bau sich von der Grundsteinlegung 1612 bis 1664/65 hinzog. Zunächst als reines Gymnasium projektiert, wurde die Schule 1623 durch Katharina Belgia zum Gymnasium illustre (sog. gelehrter Unterricht in vier von Professoren geleiteten Fakultäten) erweitert. Der ursprüngliche Standort befand sich am Anfang der historischen Judengasse (Nordstraße) und zwar unmittelbar am Standort des heutigen DGB-Gebäudes: Nachdem bereits ein Teil der Schule durch einen Brandschaden 1912 in Mitleidenschaft gezogen worden war, erlitt sie weitere Schäden im Zuge der Bombardierung 1945 - die Umfassungswände blieben dennoch bestehen und wurden erst 1954 durch eine Bausprengung niedergelegt. Das Portal hingegen wurde geborgen und beim Neubau der Oberstufe der Hohen Landesschule als Zeichen der traditionsreichen Geschichte dieser Einrichtung wiederaufgebaut.

Das Portal gibt noch heute ein beredtes Zeugnis der stolzen Ansprüche der Hohen Landesschule, abzulesen an altdeutschen und lateinischen Inschriften, die Stifter und Stifterin ihren Dank aussprechen und Gottes Wohlwollen für den Weg von Schule und Schülern erbitten („Dieser Platz sei den Musen geweiht", „Es möge eine berühmte Akademie entstehen", „Graf Philips Ludwig stift die Schvl ahn diesen Orth, Graf Fridrich Casimir half ihr noch weiter fort [...]"). Der Giebel zeigt dementsprechend die Wappen Friedrich Casimirs und seiner Ehefrau Sybille Christine von Anhalt, in deren Regentschaft die Vollendung des Gebäudes datiert; die Jahreszahlen 1607 und 1664 markieren Anfang und Ende des Bauprojektes. Folgerichtig präsentiert sich das Portal in der antikisierenden, schweren Bausprache der späten Renaissance: Fugenschnitt und Hakensteinrahmung bilden die Einfassung des Portals und den Hintergrund für die hoch aufgesockelten, ionischen Säulen als Auflager der massiven Gebälks und Giebelfeldes, während musterbuchartig zusammengestellte Dekors wie Fialen, Rollwerk, Kartuschen, Löwenköpfe und Fruchtgirlanden die Torarchitektur ausgestalten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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