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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Gesamtanlage Wohnstraße Friedrichstraße
Gesamtanlage

Engelhardstraße

21 (KD), 23-29

Friedrichstraße

12-16, 18 (KD), 20, 22, 24 (KD), 24a-50

13, 15 (KD), 17 (KD), 19, 21, 23 (KD), 23 a (KD), 25, 27, 29 (KD), 29a, 33, 35

Die Friedrichstraße gehörte wie die Ramsay-, die Julius-Leber- oder die Wilhelmstraße zu den Neubauvierteln des späten 19. Jahrhunderts, die der intensive Ausbau Hanaus zur Garnisonsstadt und der damit verbundene Bedarf an Wohnraum einforderte. So entstanden um/vor 1900 prächtige, durch Vorgärten belebte Straßenachsen, deren Mietshäuser gern von zugereisten Offiziersfamilien angemietet wurden. Vermutlich genoss die Friedrichstraße auch als Wohnort der Lehrer der Zeichenakademie einige Bedeutung, die sich in unmittelbarer Nähe befand und 1879 erst im neuen Stil errichtet worden war. Der Rang als gehobene Wohnstraße schloss dennoch den Bau stattlicher Firmengebäude auf den rückseitigen Parzellenhälften nicht aus, wie beispielsweise der Bau eines Goldschmiedekabinetts für Hosse & Schlinghoff 1907 auf dem Grundstück Nr. 24 oder die dortigen Niederlassungen der Juwelenfabriken Ernst Esstger (Friedrichstraße 38) und Chr. Kißling (Nr. 35) belegen.

Ein Grossteil der Wohnbauten dieses Quartiers wurde in der lebhaften, historistischen Bausprache gestaltet, für die rustikale Details wie Bossenquader und Diamantierungen, aber auch Zwerchgiebel, Altane, eiserne Ziergitter, Erker und Windfänge und deren Interpretation im neubarocken, Neorenaissance- oder aber neuklassizistischen Stil charakteristisch sind. Noch heute wird der westliche, alt gepflasterte Abschnitt der Friedrichstraße von eng gereihten, späthistoristischen Wohnbauten geprägt (Nrn. 12, 18, 24, 26, 38, 40, 44, 48 sowie 15-19, 23/23a, 29 und 33/35), auch wenn einige moderne Überprägungen und Neubauten den Gesamteindruck dieser historischen Wohnstraße bereits punktuell irritieren. So wurden beispielsweise fast alle der eklektischen, mit überlängten Hauben und zierlichen Gauben besetzten Schieferdächer bei den Bombardierungen der Stadt 1945 zerstört und durch zumeist schlichtere sowie flachere Satteldächer mit kastigen Schleppgauben ersetzt, die nur vereinzelt die Form der historischen Dachaufbauten wiederaufgreifen. Als wichtige Bestandteile der historistischen Wohnhausarchitektur sind jedoch die noch zahlreich erhaltenen Abgrenzungen der Vorgärten zur Straße zu bewerten.

Innerhalb der durch Risalite, Giebel und Altane aufwendig durchgestalteten Randbebauung wurden die 1945 zwar ausgebrannten, aber in ihren Grundmauern noch erhaltenen Wohnhäuser Nr. 12, 15, 17 und Nr. 24 offensichtlich nach einem einheitlichen Grundschema konzipiert: Sie alle zeigen polygonale Erkervorsprünge sowie frontale oder seitliche Risalite, die - gerne von Dreieckgiebeln überfangen - den Eingangsbereich repräsentativ betonten. Als außergewöhnlich aufwendig ist auch die Gestaltung ihrer sandsteinernen Gesimse unterhalb der Traufe zu bewerten, eine enge Reihung volutierter Konsolsteine; Variationen geben sich bei dieser Baugruppe vornehmlich in der Wahl des Ziegels (Nr. 15) oder des Putzauftrages mit Fugenschnitt (Nr. 17, 24) als Material der Straßenfassade zu erkennen.

Wie eine Luftaufnahme vor 1945 belegt, blieb das Villenviertel auf den südwestlichen Abschnitt der Friedrichstraße begrenzt; der nordöstliche Straßenabschnitt war hingegen als Allee ausgebildet und mit einer Mosaikpflasterung ausgelegt (Fächerpflasterung), die sich bis heute in weiten Teilen der Friedrichstraße erhielt. Erst der Wiederaufbau, der im östlichen Bereich dieses Quartiers einer Neubebauung gleichkam, brachte die Mietblockbauten hervor, die sich bis heute auf der gesamten Fläche zwischen der Bundesstraße B 43 im Osten und den Eisenbahngleisen im Süden erstrecken. Zu den wenigen, weitestgehend ungestörten Belegen aus der Vorkriegszeit gehört hingegen die aus drei Wohnhäusern bestehende Baugruppe Engelhardstraße 23/25/27; sie bezeugt die um 1905 beliebte und zeittypische Bauform des zweigeschossigen Reihenwohnhauses mit akzentuierendem, zwerchhausartig in das Hauptdach rückbindendem Seitenrisalit, dessen Giebelfeld unterhalb des Krüppelwalmes Zierfachwerk (Nr. 25 und 27) zum Sichtwert gestaltet. Zum zeittypischen Erscheinungsbild der mit Biberschwanzziegeln eingedeckten Dächer dieser Wohnhäuser gehören zudem die kleinteilig mit Holzschindeln verkleideten Dachgauben.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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