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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Großauheim
  • Haggasse 1
Hist. Gasthaus ''Zum Löwen'', sog. Altes Rathaus
Flur: 89
Flurstück: 109/1

Baujahr: 1481 (Bauinschrift)

Umbauten: Anbau eines Gaststättensaaltraktes 1904

Architekt: A.Vetter (Anbau)

Laut Bauinschrift 1481 errichtetes, dreigeschossiges Steinwerk, an dessen Giebelseite bis 1817 die ehemalige Pforte beziehungsweise das Tor Alt-Großauheims angrenzte. Dicht gesetzte sowie unprofiliert gearbeitete Sandsteinrahmen der hochrechteckigen Fenster weisen darauf hin, daß man das Steinwerk mehrfach erneuerte. Im Innern erhielten sich hingegen einige sich nach außen verjüngende Nischen oder Lichtluken (?) als eine unzweifelhaft mittelalterliche Form. Demhingegen datieren das Krüppelwalmdach (Kehlbalkendach mit liegendem Stuhl) und das aus Fachwerk errichtete Giebelfeld erst in das 18. Jahrhundert, als das Steinwerk möglicherweise eines alten Adelssitzes bereits als Gasthaus (Goldener Löwe) diente. Traufseitig eine Stichbogennische mit der vollplastischen Figur einer Mondsichelmadonna, bezeichnet "Oh Mvtter der/ Gnaden, reich am/ letzten endt, von/ vns nicht weich 16-75. IOANNES KLUG, ANAMARIA KLÜGIN"; sie befand sich ursprünglich an der Pfortengasse.

Das vermutlich älteste erhaltene, profane Bauwerk Grossauheims erhielt 1904 einen zweigeschossigen Gaststättensaalbau (Mansarddach, geschiefert) angefügt, dessen breite dreigeteilte Stichbogenfenster im Obergeschoss Farbglasfenster der 1960er Jahre gestalten, während die Gebäudeecke ein turmartiger Rundhängeerker mit verschiefertem, überlängtem Turmhelm akzentuiert. Das für den Weinhändler Karl Botzum erbaute Wirtshaus barg erdgeschossig ein Vereins- und Weinzimmer vor dem winkelförmig verlaufenden Flur, obergeschossig ein geschossgrosses Vereinszimmer. Zwischen 1922 und 1934 wurde das gesamte Gebäude als Rathaus genutzt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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