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Bei dem eingeschossigen Fachwerkwohnhaus unter Satteldach wurden bereits Teilabschnitte massiv ersetzt oder verputzt, dennoch bleiben die historischen Konstruktionen der Mannfigur mit Kopfwinkelholz und der geschoßhohen Schrägstreben bauprägend. Kräftige Ständerquerschnitte sind zwar ungewöhnlich für das späte 18. Jahrhundert, eine Zeitsetzung, die jedoch auch mit der modernen Konstruktion der in die Eckständer einzapfenden Setzschwelle und den schwachen Giebelvorsprüngen harmoniert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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