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Der zweigeschossige Fachwerkbau unter Satteldach (Biberschwanzdeckung) weist traufseitig einige Störungen durch den Einbruch großzügiger Fenstereinbrüche auf und erhielt zudem eine unpassende Verklinkerung des Erdgeschosses vorgelegt. Der unverkleidete Oberstock lässt hingegen einfache neben doppelten Riegeln sowie die ortstypische Mannfigur mit Kopfwinkelhölzern, geschosshohe Schrägstreben und profilierte Zierleisten erkennen, die das Gebäude als ein Bauwerk des 18. Jahrhunderts ausweisen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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