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Wie etliche Bauten dieser Straße, so weist auch dieses giebelständig-zweigeschossige Fachwerkwohnhaus Brust- und Sturzriegel sowie mit Kopfwinkelhölzern versehene Mannfiguren nur an der Hauptansichtsseite auf (Giebeldreieck), während die verbleibenden Gebäudeseiten eine schlichtere Verstrebung durch geschosshohe Schrägstreben und einfache Riegel erhielten. Die Giebelseite wurde bei diesem zweigeschossigen Wohnhaus bündig erstellt und nur die Traufseite leicht vorkragend abgezimmert (spätes 18. Jahrhundert).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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