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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Großauheim
  • Hans-Gruber-Platz 1
Alte Schule
Flur: 89
Flurstück: 875/98

Baujahr: 1832/33; Erweiterung 1844/45

Ausführung: Entwurf Landgräflicher Oberbaumeister Schulz

Die erste katholische Gemeindeschule Grossauheims ist heute nicht nur einer der wenigen, unversehrt erhaltenen Belege klassizistischer Architektur in Hanau, sondern auch ein überraschend frühes Zeugnis für einen monofunktionalen Schulbau im Ort (Erdgeschoss: Lehrerwohnung; Obergeschoss: 2 Schulsäle), der damals noch rein landwirtschaftlich ausgerichtet war. Mit ihrer Bauzeit um 1830 datiert die katholische Volksschule jedoch auch in eine Phase intensivierter Bauaktivität in Grossauheim, in die letztlich auch die für die kommunale Selbstbestimmung bedeutende Kurhessische Gemeindereform von 1834 fällt: Die klassizistische Schule ist insofern auch ein deutliches Zeugnis für bürgerlichen Stolz und zumindest relativen Wohlstand der Gemeinde, die 1833 eine zweite Lehrerstelle einrichtete. Die rustiziert gearbeiteten Außenwände (imitiertes Quadermauerwerk) der Schule wurden aus Basaltbruchsteinen erstellt und anschließend innen wie außen verputzt; nur die hochrechteckigen Fenstergewände wurden aus kostenintensivem Buntsandstein gearbeitet, die Fensterläden mit „Ölsilberfarbe", die Haustüren „bronzegrün" gestrichen. Das mit einem doppelten Hängesprengwerk ausgesteifte Kehlbalkendach wurde mit Ziegeln gedeckt, wobei man alle Kanten an Gauben, First und Graten mit Schiefer absetzte. Als man 1844 eine dritte Lehrerstelle einrichtete, wurde der Schulbau nochmals um die Hälfte um eine weitere Lehrerwohnung und den dritten Schulsaal vergrößert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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