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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Großauheim
  • Auwanneweg 1
Flur: 85
Flurstück: 952/385

Bauzeit: um 1910

Architekt: August Andres/Großauheim

Entwurf: Otto Andres/Großauheim

Das mit weißen Verblendsteinen verkleidete Wohnhaus ist sowohl aufgrund seines Aufrisses als auch seiner Grundrissdisposition ein zeittypischer Vertreter der Jahrhundertwende: Charakteristisch ist neben der Ziegelbauweise und den rhythmisierenden Risaliten auch der relativ einfache Drei-Zimmer-Grundriß pro Etage, der wohl eine von der Küche aus zugängliche Speisekammer, nicht aber ein eigenes WC (Treppenhaus) einbezog. Außen bereichert ein hölzerner Schwebegiebel zusammen mit einem repräsentativen, später verglasten Freisitz die Fassaden dieses offensichtlich als Sichtwert ausgestatteten Gebäudes, das als eines unter wenigen Beispielen des Ortsteiles einige Stilzitate der Reformarchitektur bewahrt: Zwar wurden die Einzel-, Pfosten- und Drillingsfenster in historistischer Tradition als Kielbögen gestaltet, die seitlichen Gewändesteine jedoch durch eine volutenartige Motivik neuartig interpretiert. Die historische Zugangstür ergänzt den authentischen Baubestand dieses in städtischer Manier erbauten, repräsentativen und zugleich weitgehend ungestörten Wohnhauses.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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