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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Großauheim
  • Auwanneweg 29
  • Auwanneweg 31
Flur: 86
Flurstück: 138/1, 138/3

Bauzeit: 1905 (Entwurf)

Architekt: August Bonifer

Das als Doppelhaus konzipierte Mietwohnhaus mit jeweils einer Wohnung pro Etage dokumentiert den um 1900 erstarkenden Trend, Neubauten im städtischen Stil und somit als verklinkerte Rohziegelbauten historistischen Stils zu erstellen. Das zweigeschossige Wohnhaus mit dreigeschossigen Risaliten überragte die umliegenden Bauten vergleichbaren Stils um ein Geschoss und wirkte durch die filigranen, noch heute erhaltenen Schwebegiebel und die durch helle Verblender hervorgehobenen Quadratmuster an den Seitenwänden auffallend repräsentativ. Auch wurden anstelle der roten Klinker in diesem Falle weiße verwendet, gegen die sich die in rotem Ziegel ausgeführten Lisenen und Entlastungsbögen der Fenster lebhaft absetzten. Die erhaltene, ebenfalls in Ziegel ausgeführte Umfassungsmauer bereichert zusammen mit den historischen Dachgauben das überzeugende Erscheinungsbild dieses weitgehend ungestörten Belegs städtischer Bauweise im Grossauheim der Jahrhundertwende.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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