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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Großauheim
  • Hanauer Landstraße 3
Flur: 82
Flurstück: 1502/580

Bauzeit: um 1900

Umbauten: Erhöhung 1907 (Arch.: Adolf Vetter), Einfriedung 1912

Das Wohnhaus des Steinmetzmeisters Wendlin Adam wurde um 1900 als ein bescheidenes, eingeschossiges Wohnhaus erbaut, dessen Gebäudeecken in bekannter Weise Quadersteine betonten. 1907 wurde es um ein Vollgeschoss erhöht und die in seltener Weise klassizistisch ausgearbeiteten Sandsteingewände eingebracht (Erdgeschossfenster mit überfangender Gesimsleiste, Obergeschossfenster mit profilierten Fenstergewänden und überfangenden Dreieckgiebeln, Giebelfenster mit Halbrosette beziehungsweise einem beschlägwerkimitierenden korbbogigen Zierstein), die als einziger Zierrat des zweigeschossigen, durch ein mittiges Zwerchhaus betonten Wohnhauses wirken.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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