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Das symmetrisch aufgebaute, zweigeschossige Doppelhaus mit dreigeschossigen Risaliten gehört zur Gruppe der Mietwohnhäuser, die ab 1890 in den Neubaugebieten Großauheims und an seinen Ausfallstraßen entstanden; weniger typisch ist hingegen seine Fassadengestaltung durch den Wechsel roter und weißer Klinkerlagen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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