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Aus der Vielzahl der in diesem Viertel erhaltenen, bescheidenen Wohnhäuser in Ziegelbauweise wurde das eingeschossige Gebäude Paul-Gebhardt-Straße 14 aufgrund seiner städtebaulichen Lage an der Straßengabelung Paul-Gebhard-Straße/Irminratstraße als Kulturdenkmal ausgewiesen. Wie etliche Wohnhäuser dieser Art weist das nur vier Fensterachsen umspannende Gebäude eine einfache Mittelbetonung durch ein mittig aufsitzendes Zwerchhaus unter flach geneigtem Satteldach auf, das zumeist die Hauptstube der Dachgeschosswohnung barg. Der Sockel wurde mit Sandstein verkleidet, der weite Dachüberstand von profilierten Sparrenfüßen abgetragen. Anders als allgemeinhin üblich, wurde der Stall jedoch giebelseitig dem Wohnhaus angefügt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Jüdischer Friedhof | |
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