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Das eingeschossige, durch einen Kniestock erhöhte Bahnwärterwohnhaus trägt die typische Bausprache der Funktionsbauten des späten 19. Jahrhunderts und wurde als Teil der Maintalbahn baugleich zu verschiedenen standardisierten Streckenwärterhäusern dieser Strecke errichtet: Rohziegelbauweise, schlichte stichbogige Fenstergewände und hölzerne Klappläden gestalten die Fassaden des bescheidenen und direkt am Bahnübergang gelegenen Wohnhauses, dessen Kniestock ein Deutsches Band abgrenzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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