Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Baujahr: 1912
Architekt: Otto Porth
Die sich gegenüberliegenden Wohnhäuser Taunusstraße 43 und 44 wurden im gleichen Jahr nach einheitlichem Bauplan errichtet. Eingeschossigkeit und vergleichsweise tief heruntergezogene Giebelmansarddächer geben beide Bauten als Vertreter des um 1908 erstarkenden Heimatschutzstils zu erkennen, der gegenüber den allernorts errichteten Mietskasernen Behaglichkeit vermitteln und ländliche Wohnformen wiederbeleben wollte. Damals erlebte das aus dem Barock übernommene Giebelmansarddach eine Renaissance und wurde aufgrund seiner geometrisch klaren Grundform gerne, wie auch in diesem Fall, als Zwerchgiebelform zitiert. Das erhaltene ovale Giebelfenster unterstrich zusammen mit den abgegangenen, sprossenunterteilten Oberlichtern die Modernität der Fassadengliederung dieses insgesamt sechs Zimmer umfassenden Wohnhauses. Erhalten blieben zahlreiche Details der ursprünglichen Ausstattung wie beispielsweise die kassettierten hölzernen Schlagläden, die eisernen Maschenvergitterungen der Kellerfenster und die metallenen Rolladenschabracken.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |