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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Großauheim
  • Taunusstraße 43
Flur: 85
Flurstück: 1156/171

Baujahr: 1912

Architekt: Otto Porth

Die sich gegenüberliegenden Wohnhäuser Taunusstraße 43 und 44 wurden im gleichen Jahr nach einheitlichem Bauplan errichtet. Eingeschossigkeit und vergleichsweise tief heruntergezogene Giebelmansarddächer geben beide Bauten als Vertreter des um 1908 erstarkenden Heimatschutzstils zu erkennen, der gegenüber den allernorts errichteten Mietskasernen Behaglichkeit vermitteln und ländliche Wohnformen wiederbeleben wollte. Damals erlebte das aus dem Barock übernommene Giebelmansarddach eine Renaissance und wurde aufgrund seiner geometrisch klaren Grundform gerne, wie auch in diesem Fall, als Zwerchgiebelform zitiert. Das erhaltene ovale Giebelfenster unterstrich zusammen mit den abgegangenen, sprossenunterteilten Oberlichtern die Modernität der Fassadengliederung dieses insgesamt sechs Zimmer umfassenden Wohnhauses. Erhalten blieben zahlreiche Details der ursprünglichen Ausstattung wie beispielsweise die kassettierten hölzernen Schlagläden, die eisernen Maschenvergitterungen der Kellerfenster und die metallenen Rolladenschabracken.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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