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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Wolfgang
  • Rodenbacher Chaussee 10a
  • Rodenbacher Chaussee
Sachgesamtheit Hessische Staatsdarre Wolfgang
Flur: 2
Flurstück: 45/1

Baujahr: 1924-1926 (Darre, Zapenspeicher II); 1949 (Kleindarre)

Entwurf: geh. Oberbaurat von Pentz

Umbauten: 1950 Erweiterung der Hauptdarre durch eine Maschinenhalle

Die Geschichte der Darre Wolfgang begann spätestens im Jahr 1826, als hier anstelle einer kleinen Stubendarre eine erste Großdarre entstand, die alle kurfürstlichen hessischen Waldungen mit Kiefernsamen versorgte, einer Baumart also, die in Hessen ursprünglich nicht anstand; ab 1866 übernahm die Darre (1883 modernisiert) die Beschickung des gesamten westlichen Preußens einschließlich der Regierungsbezirke Lüneburg und Stade, nach 1918 auch die Beschickung der östlichen Provinzen mit Nadelholzsamen. Zwischen 1924 und 1926 wurde die dreigeschossige Darre modernisiert und ihre Saatgutproduktion durch die Installation neuer Maschinen erhöht, dabei auch die ursprüngliche Bauform variiert. Anstelle des einstigen Drempelgeschosses mit flach geneigtem Dach entstand nun ein steiles Satteldach, von dem aus die Beschickung der technischen Anlagen in den drei unteren Geschossen erfolgte: Über den Elevatorturm wurden die zu bearbeitenden Zapfen in den Dachraum verbracht und über einen fahrbaren Sammeltrichter der ersten Verarbeitungsstelle zugeleitet:

Die Zapfen wurden zunächst - von oben nach unten - in zwei Vordarren erwärmt, in der Trommeldarre unter Rotation erneut der Wärme ausgesetzt, die ausfallenden Samen in verschiedenen Vorrichtungen gesammelt und von kleineren Verunreinigungen wie Schuppenreste oder Staub befreit. Der gut dreißigstündige Verarbeitungsprozess endete mit der Entflügelung und Veredelung des separierten Saatguts und der räumlichen Abspaltung der verarbeiteten Zapfen in die erdgeschossigen Zapfenlager. Die technische Ausstattung blieb bis heute fast vollständig erhalten und umfasst neben Schütten, Rösttrommeln, Auffangbehältern mit pneumatischen Förderanlagen etc. unter anderem auch Generatoren der Hanauer Firma Heinrich Bracker und verschiedene Entflügelungsmaschinen von Meyer & Cie/Köln.

In zwei um 1924 neu erbauten sowie holzverkleideten Nadelholzzapfenspeichern wurden die zu verarbeitenden Zapfen gelagert; beide funktionale Bauten prägt die Bausprache der Moderne, die sich beispielsweise in den horizontalen Lichtbahnen zu erkennen gibt. Nach dem jüngst erfolgten Abbruch des Speichers I gewinnt der erhaltene, dreigeschossige Zapfenschuppen II an Bedeutung als technisches Kulturdenkmal: Wie die Hauptdarre, so waren auch seine drei hallenartigen Lagergeschosse über einen Elevatorturm zu beschicken: Über ihn gelangten die Zapfen in den beweglichen Sammeltrichter im Dachbereich, der die Samen wiederum den verschiedenen Lagern zuleitete, um die über die erhaltenen hölzernen Schüttbahnen im Erdgeschoss auszugeben.

1949 wurde eine sog. Kleindarre mit Kleng- und Entflügelungsräume oder Räumlichkeiten zur Samenreinigung und Lagerflächen erbaut, die sich noch heute in dem massiven Erdgeschoss des erst später zum Lagergebäude ausgebauten Zapfenspeichers III zu erkennen gibt.

Der Darrenmeister bewohnte das Darrenmeisterhaus, ein dekorativ mit Andreaskreuzen verziertes und durch einen Kniestock aufgehöhtes Fachwerkgebäude, dessen hölzerne Fenstergewände und aufwendig profilierte Knaggen unterhalb des Giebelvorsprungs einzigartig im Hanauer Fachwerkbestand dieser Zeit sind. Die gelbfarbige Klinkerausfachung verstärkt zusammen mit dem dunklen Basaltsockel die malerische Note des Gebäudes (Nr. 10f).

Hinter ihm erhebt sich ein ehemaliges "Wohnhaus für zwei Arbeiter" (Planbeschriftung), das vermutlich während der Umnutzung als Versandstelle eine seitliche Rampe vorgelegt erhielt. Das eingeschossige Ziegelgebäude unter Walmdach (Giebelfeld holzschindelverkleidet) weist noch historische, dreigeteilte Kastenfenster mit Sprossenunterteilung auf.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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